Gesundheit
Pflegeinitiative: Kanton Luzern legt Entwurf für Einführungsgesetz vor

Für die Umsetzung der Pflegeinitiative legt der Kanton Luzern den Entwurf eines Einführungsgesetzes vor. Mit verschiedenen Massnahmen will er die Zahl der Ausbildungsabschlüsse erhöhen.

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Die Pflegeinitiative wurde im November 2021 von der Schweizer Stimmbevölkerung deutlich angenommen. Auch im Kanton Luzern sprach sich eine Mehrheit dafür aus. Wie der Kanton mitteilt, legt er nun für die Umsetzung der Pflegeinitiative den Entwurf eines Einführungsgesetzes vor. Die Vernehmlassung beginnt am 17. Mai 2023 und dauert bis am 24. August. Mitte 2024 soll das kantonale Einführungsgesetz zusammen mit dem betreffenden Bundesgesetz in Kraft treten. Beide sind auf acht Jahre befristet.

Konkret ergeben sich für den Kanton einige Aufgaben bei der Umsetzung der Pflegeinitiative. So etwa die Etablierung einer Ausbildungsverpflichtung für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Tertiärstufe an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) für Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen sowie die Gewährung von Unterstützungsbeiträgen für erbrachte Ausbildungsleistungen.

Weiter will der Kanton Unterstützungsbeiträge an die Höheren Fachschulen im Pflegebereich leisten. Dadurch soll sich die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse bedarfsgerecht erhöhen. Auch eine Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen an Personen, welche den Bildungsgang Pflege HF oder den Studiengang in Pflege FH absolvieren möchten und Wohnsitz im Kanton Luzern haben, ist geplant. (luz)