«Sässeli» unter Rechtsschutz
Vier Einsprachen liegen gegen das Baugesuch für die Gondelbahn auf den Weissenstein vor. Für die erstinstanzliche Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Verkehr, steht fest: Die Sesselbahn ist nicht sanierbar, solange kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, steht sie aber unter Rechtsschutz.