Drei Familien sollten wegen Asylsuchenden raus aus der Wohnung - nun ist eine Lösung gefunden
Bei einer Verhandlung vor der Schlichtungsstelle ist es zu einer Einigung gekommen: Drei Familien, die in einem Haus wohnen, das der Kanton als Asylunterkunft nutzen will, können dort bleiben. Mit dem Vermieter wurde eine Erstreckung um zwei Jahre ausgehandelt - sonst hätten die Familien Ende Juni ihre Wohnungen verlassen müssen.