Rückbau-Frist verstrichen
Oensinger Beton ist härter als ein Bundesgerichtsurteil: Die Roggenstrasse ist noch nicht rückgebaut
Die Bürgergemeinde Oensingen hält sich nicht an die Vorgaben des Bundesgerichts: Sie hat den ohne Bewilligung betonierten Teil der Roggenbergstrasse nicht zurückgebaut, obwohl sie dies bis Ende Jahr hätte tun müssen. Ohne die Betonstrasse könne man den Hof nicht umbauen, begründet die Bürgergemeinde die Verzögerung.