Thurgau
Ein Bordellbetrieb geht in Konkurs und die Sozialabgaben bleiben unbezahlt Gemäss einem Bundesgerichtsurteil muss ein zürcherisch-thurgauerischer Rotlichtbetrieb Sozialabgaben von rund 70'000 Franken nachzahlen. Der mittlerweile bankrotte Betrieb argumentierte, die Ausgleichskasse habe nicht geprüft, ob die betreffenden Frauen ihre Abgaben selber bezahlt hätten.