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Sieben Einsprecher wehrten sich gegen die «Erleichterungen» beim Lärmsanierungsprojekt in Derendingen. Die Einsprachen wurden jetzt vom Regierungsrat allesamt abgewiesen.
Entlang der Hauptstrasse, der Luzernstrasse und der Bahnhofstrasse in Derendingen wird die massgebende Lärmgrenze überschritten. Aus diesem Grund wurde ein Lärmsanierungsprojekt durch das Amt für Verkehr und Tiefbau ausgearbeitet. Während der öffentlichen Auflage gingen sieben Einsprachen dagegen ein.
Alle Einsprachen bemängelten, dass sogenannte «Erleichterungen» genehmigt wurden. Das heisst konkret, dass die Lärmgrenzwerte auch nach der Sanierung – unter anderem durch einen lärmarmen Belag – bei 106 Liegenschaften und bei fünf erschlossenen aber nur teilweise überbauten Parzellen weiterhin überschritten wird. Bei einer einzigen Liegenschaft werden sogar die Alarmwerte überschritten.
Erleichterungen dürfen im öffentlichen Interesse ausgesprochen werden, wenn einer oder mehrere Gründe gegen eine Sanierung sprechen oder diese wirtschaftlich nicht sinnvoll sind. Die Einsprachen wurden deshalb alle abgewiesen und das Projekt vom Regierungsrat genehmigt.
Unverhältnismässig
Der Regierungsrat schreibt in seinem Beschluss, dass Lärmschutzeinrichtungen wie Lärmschutzwände, die Liegenschaften in Derendingen zu wenig schützen würde. Zudem sei der Bau solcher Wände wirtschaftlich nicht tragbar und unverhältnismässig. Der Einbau von Schallschutzfenster sei nicht Gegenstand des Projektes, weil dies keine eigentliche Sanierungsmassnahme sei. Auch der Vorschlag der Einführung von Tempo 30 traf beim Kanton nicht auf Gegenliebe. Es sei nicht erwiesen, dass sich der Lärm damit vermindere, schreibt der Regierungsrat.