Derendingen
Kanton will zuerst nur mit der Gemeinde streiten

Die anderen, privaten Verfahren in Sachen «Elsässli» werden vorderhand sistiert. Anfang Woche wurde eine «verfahrensleitende Verfügung» verschickt. Christine Tschan Steffen erklärt, was das nun genau heisst.

Rahel Meier
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Im «Elsässli» muss weiter auf Entscheide gewartet werden.

Im «Elsässli» muss weiter auf Entscheide gewartet werden.

Hanspeter Bärtschi

Anfang Woche verschickte der Kanton in Sachen «Elsässli» eine «verfahrensleitende Verfügung». Was das heisst, erklärt Christine Tschan Steffen, Juristin beim Bau- und Justizdepartement:

«Wir haben beschlossen, ein Leitverfahren mit der Gemeinde Derendingen durchzuführen.» Dies mache Sinn, weil die Fragestellung bei allen 21 Grundeigentümern im «Elsässli» die gleiche sei. Statt parallel mit allen Parteien zu verhandeln, wolle man das Verfahren mit der Gemeinde abwickeln. Die Verfahren mit den anderen betroffenen privaten Grundstücksbesitzern werden vorderhand sistiert.

Bis zu den Herbstferien

Mit der «verfahrensleitenden Verfügung» wird also zuerst erklärt, was als Nächstes passiert. «Wir klären nun die Fragen ab, die gestellt wurden», so Christine Tschan.

Konkret sind das die Forderung der Anerkennung der Bodenverschmutzung als Altlast, und damit verbunden die Bezahlung der nötigen Sanierung aus dem Altlastenfonds, die Frage, ob eine Verfügung ausgesprochen werden muss und die Frage nach der Notwendigkeit des Grundbucheintrages.

Wenn diese Fragen durch die kantonalen Behörden geklärt sind, wird die Gemeinde Derendingen die entsprechende Verfügung bekommen. «Der Inhalt dieser Verfügung lässt sich dann auch auf die anderen Grundstückeigentümer anwenden.»

An der Gemeinde sei es dann, zu entscheiden, ob man mit der Antwort zufrieden ist oder ob das Verwaltungsgericht angerufen werden soll. «Für uns ist es sicher einfacher, stellvertretend für alle, mit der Gemeinde zu verhandeln», so Tschan. Sie hofft, die Verfügung bis zu den Herbstschulferien fertigstellen zu können.

«Liegt in unserem Interesse»

Die Gemeinde Derendingen besitzt selbst sechs Grundstücke im «Elsässli». Deshalb hat die Gemeinde innerhalb der Grundstücksbesitzer den Lead übernommen. Gemeindepräsident Kuno Tschumi findet es vernünftig, dass der Kanton ein Leitverfahren mit der Gemeinde durchzieht.

«Die Fragestellung ist tatsächlich ja für alle Grundstücksbesitzer die gleiche.» Wenn im Moment ein Verfahren laufe, statt 21 parallel, dann gehe es sicher schneller vorwärts. Tschumi bekräftigte nochmals die Meinung der Gemeinde Derendingen, dass es sich beim «Elsässli» ganz klar um eine Altlast handelt.

Ansonsten konnte sich der Derendinger Gemeindepräsident gestern nicht weiter äussern, da er an der Kantonsratssession im Schwarzbubenland weilte und den Brief des Kantons noch gar nicht gesehen hatte. Er sagte aber abschliessend: «Wir warten nun auf die Antworten und sehen dann, ob wir vor Verwaltungsgericht ziehen werden.»