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In der Diskussion, wie das Areal Attisholz Süd entwickelt werden soll, gibt es verschiedene Meinungen. Nun soll mit der Auflage von Zonenvorschriften zum Teilzonen- und Erschliessungsplan einiges festgeschrieben werden.
Betonhart formuliert die Vigier Holding AG in ihrem Vernehmlassungsschreiben: «Der vorgestellte Entwurf ... ist derart einschränkend ..., dass eine sinnvolle unternehmerische Tätigkeit kaum möglich wäre.» Die Ergebnisse der bisherigen Arbeiten an den Zonenvorschriften werden als «teilweise utopisch und nicht praxisnah angesehen».
Diese könnten durchaus dazu führen, «dass das Areal noch längere Zeit Industriebrache bleibt». Es folgt eine Aufzählung der Punkte, die nach Ansicht der Vigier Holding AG geändert werden müssten. Weniger hart, aber in eine ähnliche Richtung gehen die Vernehmlassungsantworten weiterer Firmen, die bereits auf dem Gelände aktiv sind.
Hohe Qualität der Eingaben
Michael Ochsenbein, Gemeindepräsident von Luterbach, bleibt gelassen. Die Eingaben im Rahmen der Vernehmlassung seien mit einer Ausnahme von hoher Qualität. Insbesondere mit den bereits ansässigen Firmen sei ein reger Austausch in Bezug auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und andererseits die Bedürfnisse der Gemeinde geführt worden.
Zum Teil konnten Anliegen berücksichtigt werden, zum Teil nicht. Als Beispiel nennt er die Lage der geplanten südlichen West-Ost-Achse. «Diese durchschneidet jetzt das Reserveland der Firma. Aber die Einsicht war da, dass diese Linienführung aus planerischer Sicht logisch und sinnvoll fürs Ganze ist.»
Ein zu grosszügiges Nachgeben verneint Ochsenbein. Wohl wurde zum Beispiel in der Vernehmlassung die Formel maximal 400 Quadratmeter Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz arg kritisiert und später in den Zonenvorschriften dann fallen gelassen. «Aber nicht wegen des Drucks aus der Wirtschaft. Da besteht kein Zusammenhang.»
Der Gemeinderat habe vielmehr auf Rat der Juristen eingesehen, dass eine Zahl in den Zonenvorschriften auch für die Gemeinde zu einschränkend ist. «Was ist, wenn jemand einen Arbeitsplatz weniger anbietet, als verlangt, aber wir die Firma unbedingt hier haben wollen?» Gelöst wurde das Problem, indem bereits in der Einleitung geschrieben steht: «Betriebe sollen einen möglichst geringen Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz aufweisen.» Das ist zwar ungenau formuliert.
Hat aber der Gemeinderat das Gefühl, es wird von den Zonenvorschriften abgewichen, kann er einen Gestaltungsplan verlangen, und dort auf die Arbeitsplatzdichte Einfluss nehmen. «Von mir aus gesehen ist diese Vorschrift nun schärfer», sagt der Gemeindepräsident. Natürlich wolle Luterbach eine hohe Wertschöpfung auf dem Areal erzielen. «Aber wie webt man die Absichten des Gemeinderates in die Zonenvorschriften ein?» Gelte es doch, alles zu ermöglichen, was die Gemeinde will, und zugleich alles zu verhindern, was die Gemeinde nicht will.
Der Gemeinderat hat dem Entwurf Zonenvorschriften zum Teilzonen- und Erschliessungsplan Attisholz Süd zugestimmt und zur Auflage freigegeben.