Mümliswil
Freigestellter Klassenlehrer stellt Lohnforderungen

Der Lehrer hatte sich zusammen mit zwei Buben an einem Abend nach 22 Uhr im Hallenbad der Schulanlage Brühl in Mümliswil aufgehalten (wir berichteten) und wurde vom Hauswart bei einem Kontrollgang entdeckt.

Alois Winiger
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Ort des Geschehens: Schulanlage Brühl in Mümliswil.

Ort des Geschehens: Schulanlage Brühl in Mümliswil.

AZ

Der Vorfall wurde als derart schwerwiegender Vertrauensmissbrauch eingestuft, dass der Mann, der in Holderbank Klassenlehrer und in Mümliswil im Teilpensum angestellt war, per sofort freigestellt wurde - ohne Lohnfortzahlung und mit Entzug aufschiebender Wirkung.

Laut Polizeibericht lagen keine Hinweise auf eine strafrechtliche Handlung vor, eine Anzeige wurde nicht eingereicht. Hingegen erhob der Lehrer Beschwerde beim Regierungsrat, einerseits wegen der Freistellung, anderseits in Bezug auf die Lohnfortzahlung.

«In einer Zwischenverfügung hat der Regierungsrat die Richtigkeit der Freistellung ohne Lohnfortzahlung und Entzug der aufschiebenden Wirkung festgestellt», erklärt Kurt Bloch auf Nachfrage; er ist als Gemeindepräsident von Mümliswil-Ramiswil als Auskunftsperson zuständig.

Was tut der Lehrer jetzt?

Gegen diese Verfügung hat der Lehrer beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Inzwischen hat der Regierungsrat die Beschwerde abschliessend behandelt und den Freistellungsentscheid der Schulleitung bestätigt; jedoch mit Lohnfortzahlungspflicht.

Aufgrund dieses Entscheides hat das Verwaltungsgericht die hängige Beschwerde abgeschrieben. «Offenbar geht aber der Lehrer seit einiger Zeit einer anderen Tätigkeit nach, die sich auf die Lohnfortzahlungspflicht auswirkt», führt Bloch weiter aus. Der Lehrer sei schriftlich aufgefordert worden, diesbezüglich Auskunft zu erteilen.

Damit sei der Fall aber leider noch nicht abgeschlossen, sagt Kurt Bloch. Denn aus jener Zeit, in welcher der Lehrer im Schulkreis Mümliswil-Ramiswil/Holderbank tätig war, sei noch ein weiterer Vorfall zutage getreten, der im Moment aufgearbeitet wird. «Mehr kann dazu wegen des laufenden Verfahrens nicht gesagt werden.»