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Die Gemeinde Derendingen will, dass die belasteten Böden im Elsässli als Altlast deklariert werden. Die Sanierung soll damit aus dem Altlastenfonds bezahlt werden.
Die Freiluft- und Gartensaison ist voll im Gang. Und noch immer wissen die Grundeigentümer im Elsässli nicht, ob eine Sanierung ihrer Gärten nötig ist und wer die Kosten dafür übernimmt. Seit Ende März ist bekannt, dass die Böden mit PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) belastet sind. Das Amt für Umwelt (AfU) des Kantons Solothurn empfiehlt deshalb unter anderem, dass sich vor allem kleine Kinder nicht über längere Zeit zum Spielen auf dem blossen Boden aufhalten sollen. Im Elsässli wohnen aber – wegen der grossen Gärten – viele junge Familien.
Die Grundstückeigentümer im Elsässli würden ganz verschieden mit der Situation umgehen, so Gemeindepräsident Kuno Tschumi. «Vor allem bei jungen Eltern ist die Unsicherheit gross.» Ältere Menschen, die schon lange im Quartier wohnen, würden es viel gelassener nehmen. Tatsächlich ist die Situation im Elsässli eine komplett unbekannte in der Schweiz. Nirgendwo gab es bisher einen ähnlich gelagerten Fall.
Eintrag im Grundbuch
Die kantonalen Behörden möchten jedem Grundeigentümer eine Verfügung schicken. Die Gemeinde konnte zu einer provisorischen Fassung Stellung nehmen. In der Verfügung stünde, dass der Boden mit Schadstoffen belastet ist; dass ein regelmässiger Aufenthalt direkt auf dem belasteten Boden zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann; dass keine Sanierungspflicht besteht und dass die Grundeigentümer verpflichtet sind, Mieter oder Käufer über diese Verschmutzung zu informieren. Gleichzeitig soll es einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch geben.
«Der Jurist, den wir beigezogen haben, sagt klar, dass dies rechtlich nicht haltbar ist und dazu unverhältnismässig. Damit werden die Grundstücke und Liegenschaften völlig entwertet», so Tschumi. Dies in einem Quartier, in dem sonst schon strengste Vorschriften herrschten, weil die Häuser unter Denkmalschutz stehen.
Altlastenfonds anknabbern
«Für uns ist klar, dass es sich hier um eine Altlast handelt.» In diesem Fall wäre der Verursacher, also die Schöller Textil AG, sanierungs- und zahlungspflichtig. Kann der Verursacher nicht eruiert oder herangezogen werden, dann muss der kantonale Altlastenfonds zahlen. Das AfU wiederum hat von Anfang an klargemacht, dass die Böden im Elsässli in Privatbesitz sind und es für eine Sanierung keine Gelder aus dem Altlastenfonds gibt. Diese Meinung teilt auch der Bund.
Hätte die Schöller AG die Teerplatten, die die Verschmutzung ausgelöst haben, im Fabrikhof gestapelt, dann hätte dies als Altlast gegolten, erklärt Tschumi. Weil die Teerplatten aber in den Gärten der ehemaligen Fabrikarbeiter ausgelegt wurden, müssten die heutigen Grundstücksbesitzer dafür grad stehen. Man müsse sich – so Kuno Tschumi – die Situation im Elsässli genau ansehen. «Die Häuser und der Boden gehörten der Kammgarnspinnerei. Die Fabrik bestimmte früher nicht nur über das Arbeitsleben, sie mischte sich auch ins Privatleben ihrer Arbeiter ein. Man weiss, dass der Direktor jeweils durch das Elsässli spazierte und die Ordnung in den Gärten kontrollierte.» Gut möglich, so Tschumi, dass nicht alle die Teerplatten in den Gärten freiwillig einbauten.
Der Jurist der Gemeinde äusserte sich in einem Schreiben an den Kanton negativ und empfahl, keine Verfügung zu verschicken, sondern die Verschmutzung als Altlast zu behandeln.
Gaby von Rohr (Leiterin Fachstelle Boden, Amt für Umwelt) bestätigt, die Eingabe der Gemeinde beim Kanton. In der Zwischenzeit seien auch die Antworten der anderen Grundstücksbesitzer im Elsässli eingetroffen. Die ganze Sache liege jetzt beim Rechtsdienst, der die weiteren Abklärungen treffe.