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Zwei Sappi-Mitarbeitende werden gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber eine Zivilklage einreichen. Vorwurf: Im Sozialplan vertraglich vereinbarte Frühpensionierungsansprüche würden nicht ausbezahlt. Damit droht nun ein juristisches Hickhack.
Bereits Anfang März warf die Gewerkschaft Unia dem südafrikanischen Papierkonzern Sappi bei der Umsetzung des Sozialplans Vertragsbruch vor. Der Konzern, der die «Papieri» in Biberist 2011 definitiv dichtmachte, verweigere gegenüber ehemaligen Mitarbeitenden «erhebliche Frühpensionierungsansprüche».
Insgesamt geht es nach Angaben der Unia um Forderungen in der Höhe von drei bis vier Millionen Franken. Sappi habe die vereinbarte Altersgrenze, ab der in der Pensionskasse Versicherte Anspruch auf vorzeitige Pensionierung haben, vertragswidrig nach oben verschoben. Die Gewerkschaft kündigte damals juristische Schritte an (wir berichteten).
Juristisches Hickhack droht
Jetzt ist es so weit und ein juristisches Hickhack ist absehbar: «Zwei betroffene ehemalige Sappi-Mitarbeitende werden je eine individuelle Zivilklage einreichen», erklärte gestern auf Anfrage Beat Jost, Regionssekretär Biel-Seeland/Kanton Solothurn der Unia. Bei den beiden Klägern handle es sich um Angestellte, die 2011 das für die Frühpensionierung massgebende 61. respektive 59. Altersjahr vollendet haben – und zwar vor dem Stichtag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die engagierte Anwaltskanzlei kann aus Gründen des Berufsgeheimnisses vorerst keine Angaben dazu machen.
Unia habe Kenntnis von zehn weiteren ähnlich gelagerten Ex-Sappi-Angestellten, die vorerst noch abwarten. Sollten die beiden Kläger Recht erhalten, würde Sappi wohl für die anderen Fälle Hand bieten, glaubt Jost. Die Unia selbst verzichte auf die angekündigte Klage vor Arbeitsgericht, weil für eine Mitwirkungsklage nicht alle Erfordernisse erfüllt seien.
Sappi hat übrigens die Vorwürfe und Forderungen der Unia Anfang März als «völlig haltlos» zurückgewiesen. Einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung sehe man «mit grosser Gelassenheit» entgegen.