Trockenheit
Waldbrandgefahr: Im Kanton Solothurn gilt jetzt ein Feuerverbot

Wegen der anhaltenden Trockenheit steigt auch in im Kanton Solothurn die Waldbrandgefahr. Die Behörden haben deshalb ab Miitwoch ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen.

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Im Kanton Solothurn ist Bräteln in Wäldern und an Waldrändern verboten.

Im Kanton Solothurn ist Bräteln in Wäldern und an Waldrändern verboten.

Berner Rundschau

Wegen der anhaltenden Trockenheit herrscht in vielen Forstregionen des Kantons Solothurn akute Waldbrandgefahr. Vertreter der Gebäudeversicherung, des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei, das Amt für Umwelt, des Kantonalen Führungsstabs und der Kantonspolizei haben deshalb entschieden, dass ab Mittwoch 20. April 2011 ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern gilt, wie aus einer Mitteilung vom Dienstagabend hervorgeht.

Im Kanton Solothurn gilt in Wäldern, an Waldrändern und anderen besonders gefährdeten Gebieten wie Schilfzonen ein Verbot, Feuer zu entfachen und Grillgeräte zu betreiben. Eingerichtete Feuerstellen in diesen Zonen fallen ebenfalls unter dieses Verbot. Ausgenommen seien Grillfeuer in besiedeltem Gebiet, heisst es. Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.

Die Behörden rufen die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Wald- und Flurbrände zu vermeiden. Die Situation wird laufend beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt. (bau)