Infolge der Pandemie ist die Staatsverschuldung gestiegen. Der Bundesrat will den Fehlbetrag ausgleichen, ohne den Aufschwung zu gefährden. Der Solothurner Regierungsrat stimmt diesen Plänen zu.
Die Krisenmassnahmen des Bundes haben zu einer zusätzlichen Staatsverschuldung geführt. Die Schuldenbremse verlangt jedoch, dass Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht sind. Um diesem Grundsatz zu entsprechen, schlägt der Bundesrat in der Vernehmlassung zwei Varianten zur Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes vor, ohne dass Steuererhöhungen oder Entlastungsprogramme nötig würden.
Wie der Kanton Solothurn am Dienstag mitteilt, stimmt der Regierungsrat dieser Anpassung grundsätzlich zu und «erachtet es als geboten, die coronabedingte Verschuldung innert nützlicher Frist abzubauen». Gemäss Mitteilung scheint ihm die in der vom Bund vorgeschlagene Frist von drei Legislaturperioden angebracht, damit der wirtschaftliche Aufschwung nicht gefährdet wird.
Der Regierungsrat bevorzugt die erste Variante, die einen Schuldenabbau durch zukünftige Überschüsse vorsieht, heisst es in der Mitteilung. Dieser Vorschlag entspreche den geltenden Regeln der Haushaltsdisziplin und führe im Gegensatz zur zweiten Variante zu einer Staatsverschuldung auf Vorkrisenniveau. Damit habe der Bund einen grösseren finanziellen Spielraum für zukünftige Interventionen im Krisenfall.
Was laut Regierungsrat allenfalls für die zweite Variante, welche die Schulden durch vergangene und künftige Überschüsse abbauen will, spräche: Dass das Guthaben des Ausgleichskontos, das die vergangenen Finanzierungsüberschüsse beinhaltet, von heute 30 Milliarden Franken abgebaut werden könnte. Die Verwendung dieses Geldes im Rahmen der Schuldenbremse ist aber aus Sicht des Regierungsrates grundsätzlich von der coronabedingten Verschuldung abgekoppelt zu behandeln. (sks)