Oensingen/Balsthal
Wie hoch müssen Pensen für Gemeindepräsidenten sein?

Ein Vergleich der Gemeindepräsidentenpensen von Oensingen und Balsthal zeigt einen leichten Nachteil auf der Balsthaler Seite.

Philipp Felber
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Wer will zukünftig ins Gemeindehaus von Oensingen beziehungsweise Balsthal als Präsident, als Präsidentin einziehen? Entscheidend dürfte auch das Arbeitspensum sein. Montage: Peter Krattiger

Wer will zukünftig ins Gemeindehaus von Oensingen beziehungsweise Balsthal als Präsident, als Präsidentin einziehen? Entscheidend dürfte auch das Arbeitspensum sein. Montage: Peter Krattiger

Bruno Kissling

Wer wird ab nächstem Jahr die politischen Geschicke im Dorf bestimmen? Diese Frage bestimmt momentan die politische Landschaft der beiden Bezirkshauptorte im Gäu und im Thal. Oensingen und Balsthal sind sich, was die Rahmenbedingungen anbelangt, zudem sehr ähnlich. Beide Gemeinden haben etwas mehr als 6000 Einwohnerinnen und Einwohner. Doch während in Oensingen der Gemeindepräsident aktuell zu 70 Prozent seinen Job ausübt, ist dies in Balsthal nur zu 50 Prozent der Fall.

Operatives Geschäft bei Verwaltung

«Eine Faustregel für die Festsetzung eines Gemeinderatspensums gibt es nicht», erklärt Thomas Studer vom Amt für Gemeinden auf Anfrage. «Die Gemeinden regeln die einzelnen Pensen selber und halten diese in der Dienst- und Gehaltsordnung fest», so Studer weiter. Zudem gäbe es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Gemeindepräsidium hinsichtlich der Führung ausgestaltet werden kann. In Balsthal und Oensingen sind beide Präsidien so etwas wie die Verwaltungsratspräsidenten: Die operative Arbeit wird von einem Verwaltungsleiter übernommen, welcher in beiden Gemeinden zu 100 Prozent angestellt ist.

Klar ist, dass in Oensingen die Verantwortung im Gemeinderat auf sieben in Balsthal auf neun Gemeinderäte im Ressortsystem verteilt ist. Die Struktur der Verwaltung ist dabei etwas unterschiedlich: Es fällt aber auf, dass in Oensingen grundsätzlich mehr Verwaltungspersonal auf der Gemeinde beschäftigt ist und so den Gemeindepräsidenten sicherlich mehr entlasten kann als in Balsthal. Das Ressort des Oensinger Gemeindepräsidenten umfasst momentan die strategische Führung der Gemeinde sowie die Themenbereiche Wirtschaft/Industrie, Gesundheit und Regionalpolitik. In Balsthal ist Roland Stampfli noch bis 2017 für das Wahlbüro, die Koordination und Leitung des Gemeinderats, die Volkswirtschaft sowie die Leitung der Gemeindeversammlung zuständig.

Der Verdienst einer Gemeindepräsidentin oder eines Gemeindepräsidenten ist in den beiden Dörfern unterschiedlich. Momentan verdient der Gemeindepräsident in Balsthal 87'000 Franken im Jahr für das Pensum von 50 Prozent. Dazu kommen laut Dienst-und Gehaltsordnung der Gemeinde noch jeweils 80 Franken Entschädigung je Sitzung. Aufgerechnet auf ein Pensum von 70 Prozent wie in Oensingen, exklusiv Sitzungsgelder, macht das ein Einkommen von zirka 109'000 Franken. In Oensingen ist die Besoldung abhängig vom Verwaltungsleiter.

Ist dieser in der gemeindeinternen Lohnklasse 23, in welcher er im Maximum sein kann, ist das Gemeindepräsidentenamt in der Lohnklasse 24 verortet. Was einem Verdienst (bei 70 Prozent) von mindestens rund 68'000 Franken und maximal, das heisst, bei Erreichen der höchsten Stufe innerhalb der Lohnklasse, von rund 118'000 Franken gleichkommt. Die Kompetenz für die Einteilung in die Stufen liegt beim Gemeinderat.

In Oensingen bestimmt der Gemeinderat jeweils am Anfang der Legislaturperiode, zu wie viel Prozent der Gemeinderat angestellt wird. Die mögliche Spannweite liegt dabei zwischen 50 bis 70 Prozent. Bei der Debatte im Gemeinderat wurde damals erwähnt, dass der Zeitbedarf, den dieses Amt mit sich bringe, höher sei als das veranschlagte Pensum von 70 Prozent.

Gemeinderat Fabian Gloor bemerkte in der Diskussion deshalb, dass die vorgeschlagenen Stellenprozente das absolute Minimum darstellen würden. Das sieht er auch heute noch so: «70 Prozent sind das Minimum, wenn man die Dynamik in Oensingen anschaut.»

Pensum letztes Mal bereits Thema

In Balsthal haben sich bereits mehrere Exponenten zum Pensum geäussert. So etwa Oberamtsvorsteher Stephan Berger, der sich durchaus als Gemeindepräsidentschaftskandidat sieht, jedoch nur wenn das Pensum erhöht wird. Zur Zeit liegt dieses wie erwähnt bei 50 Prozent. Bereits vor der letzten Wahl wurde die Diskussion um das Pensum geführt, damals mit einem konkreten Vorschlag an das Volk.

Dieses lehnte an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im November 2012 die Erhöhung äusserst knapp mit 49 zu 48 Stimmen ab. Und auch im Gemeinderat war das Geschäft damals umstritten. Willy Hafner, damals noch Gemeindepräsident, fällte den Stichentscheid zugunsten einer vorgeschlagenen Erhöhung auf 80 Prozent.

Eine Spezialkommission hatte sich im Vorfeld der Sache angenommen und war zum Schluss gekommen, dass die Stellung und die Aufgaben des Gemeindepräsidenten stark durch die Persönlichkeit von Hafner geprägt seien.

Seine Aufgaben würden den Rahmen eines 50-Prozent-Pensums dann auch eindeutig übersteigen. Die Spezialkommission empfahl deswegen, ein Pensum von 80 Stellenprozenten vorzusehen. Dieses Vorgehen wird sich nun eventuell wiederholen. Der Gemeinderat hat bereits eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche eine Überprüfung der Gemeindeorganisation vornehmen soll. Diese soll auch das Pensum des Präsidentenamtes diskutieren. Mögliche Neuerungen und Anpassungen sollen noch vor den Neuwahlen 2017 umgesetzt werden.