Steuern
Welschenrohr senkt Steuerfuss und ist jetzt die steuergünstigste Gemeinde im Thal

Die Gemeindeversammlung Welschenrohr beschliesst, den Steuerfuss für natürliche Personen um 5 Punkte auf 124 Prozent zu senken. Der Steuerfuss für juristische Personen bleibt bei 115 Prozent.

Fränzi Zwahlen-Saner
Drucken

Wie vom Welschenrohrer Gemeinderat vorgeschlagen, folgten die 26 erschienenen Stimmberechtigten am Montagabend an der Gemeindeversammlung dem Antrag auf Steuersenkung für natürliche Personen von 129 auf 124 Prozent. Man wolle den Steuerfuss flexibel halten, sagte Gemeindepräsident Stefan Schneider, und je nach Finanzlage darüber befinden. In der Gemeinde soll auch kein übergrosses Vermögen angehäuft werden, jedoch müssten Investitionen möglich sein – das sei ja für eine Gemeinde das Wichtigste.

Der Steuersatz sei schon vergangenes Jahr von 133 auf 129 Prozent gesenkt worden, erklärte Finanzkommissionspräsident Beat Allemann. Dank der guten Rechnung, bei der auch der Faktor Glück (zum Beispiel weniger Sonderschulfälle) eine Rolle gespielt habe, sei über eine weitere Steuersenkung nachgedacht worden. «Warum nicht gleich auf 124 Prozent, denn das ist eine Reduktion, die auch jeder spürt», sagte er. Es sei auch so, dass für Welschenrohr vom kantonalen Finanzausgleich für mindestens zwei Jahre ein Mehrertrag von je rund 145'000 Franken zu erwarten sei. Der Steuerfuss für juristische Personen bleibt bei 115 Prozent.

Abgestimmt wurde zuvor noch über verschiedene Investitionen. Für einen neuen Belag auf der Angelsteinstrasse sind 94'000 Franken budgetiert; für die Schutzzonenerweiterung Rüschgraben 50'000 Franken; für den Unterhalt der Kanalisation 64'000 Franken; für einen Investitionsbeitrag an den Zweckverband ARA Falkenstein 40'000 Franken; für den Einbau von zwei grosszügigen Zweizimmerwohnungen in den Thalhof 190'000 Franken. All diese Posten wurden diskussionslos und einstimmig bewilligt.

«Man kann niemanden zwingen»

Einzig beim Investitionskredit «Schulwegsicherung» wollte ein Stimmbürger mehr wissen. Wegen der vielen immer grösser werdenden Lastwagen sei der Schulweg für die Kinder zunehmend gefährlicher, wurde ausgeführt. Der Gemeinderat habe daher beschlossen, auf der Südseite vor der Brücke an der Balmbergstrasse einen Fussgängerstreifen anzubringen, damit die Schüler die Strasse schon dort überqueren und ihren Schulweg dann über eine neue Fussgängerbrücke, welche an der Ostseite der bestehenden Brücke zu stehen kommen soll, zum Schulhaus fortsetzen.

Dafür sollen 70'000 Franken ins Investitionsprogramm aufgenommen werden. Der Stimmbürger bezweifelte, dass die Schulkinder den mit der Fussgängerbrücke sichereren Weg auch tatsächlich nutzen würden. Klar könne man niemanden zwingen über die Brücke zu gehen, wurde geantwortet, doch man dürfe sich als Gemeinde nicht den Vorwurf machen lassen, zu wenig für die Sicherheit der Schulkinder getan zu haben. Schliesslich wurde auch dieser Posten in das Investitionsprogramm aufgenommen.

Das Budget 2018 sieht bei einem Aufwand von 5,248 Millionen und einem Ertragen von 5,752 Millionen Franken einen Ertrag vor Abschreibungen von 504'350 Franken vor. Nach Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungen schliesst die Erfolgsrechnung mit ein einen Ertragsüberschuss von 35'650 Franken.

Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von 497'400 Franken vor, neu davon sind 190'000 Franken, der Rest wurde bereits im letzten Jahr beschlossen. Dem Gemeindepersonal wird analog zum Kanton kein Teuerungsausgleich gewährt. Die Wassergebühr beträgt pro Kubikmeter 2 Franken, Abwasser pro Kubikmeter Fr. 1,60. Angepasst wurden Wasserreglement, Gebührenreglement und das Reglement für Grundeigentümerbeiträge und -gebühren.