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Solothurn
Thal-Gäu
Wegen versuchter Tötung erhält ein Kurde 7½ Jahre Freiheitsentzug. Auch wenn der Angeklagte nicht die Absicht vom Töten gehabt habe, so habe er den Tod seines Opfers in Kauf genommen, stützt das Amtsgericht Thal-Gäu seine Begründung.
Der Kurde wurde beschuldigt, vor rund zwei Jahren in der Gäu Pizzeria im Härkinger Industriegebiet auf zwei türkische Gäste eingestochen zu haben, weil er sich von ihnen provoziert und bedroht gefühlt habe. Den einen Mann verletzte Karwen P. am Oberschenkel, dem anderen rammte er die Klinge von hinten in den Rücken. Letzterer musste aufgrund schwerer innerer Blutungen ins Inselspital nach Bern verlegt werden. Ein Video diente dem unter Präsident Guido Walser tagenden Amtsgericht als Beweis.
Verteidiger Roland Winiger plädierte für eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten. Sein Mandat litte wegen seiner schweren Vergangenheit unter Panikattacken. Ausserdem sei im Video nicht ersichtlich, dass Karwen P. absichtlich von hinten zugestochen habe. Staatsanwalt Martin Schneider forderte hingegen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten.
Die Begründung für die ins Feld geführte Panikattacke als Grund für den Ausraster liess Schneider nicht gelten. Denn sich wegen seiner Vergangenheit verletzt zu fühlen, rechtfertige keine Taten von so hoher krimineller Energie. Ein weiterer Vorfall im Kanton Luzern, wo der Angeklagte seinem Cousin ein Messer in den Bauch gerammt haben soll, unterstreiche den Hang zu Gewalt, den Karwen P. an den Tag lege.
Das Amtsgericht sprach Karwen P. gestern nun wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand schuldig, und verurteilte den 33-jährigen Kurden zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug.
Das Amtsgericht musste sich in der Begründung auf widersprüchliche Aussagen aus dem Videobeweis stützen, auf welchem die eigentliche Tat nicht sichtbar gewesen sei. Es sei jedoch klar, dass Karwen P. seinem Opfer nachrennt und deshalb ein bewusstes Niederstechen stattgefunden haben müsse. Zudem befand sich das Opfer in unmittelbarer Lebensgefahr. Und auch wenn der Angeklagte nicht die Absicht vom Töten hätte, so habe er den Tod seines Opfers in Kauf genommen.
Verteidiger Winiger überlegt sich nun, den Fall vor das Obergericht zu ziehen. Unterdessen wird Karwen P. in Hand- und Fussfesseln abgeführt.
* Name von der Redaktion geändert