Ein alter Brand- und Deponieplatz wurde der Natur wieder zurückgegeben.
Am 1. April 1974 brannte das Haus Nummer 63 der Familie Gerber an der Sollmattstrasse in Welschenrohr nieder. Die Brandruine wurde darauf hin entfernt, der Brandplatz geräumt und das Terrain eingeebnet. Das Areal blieb vorerst als Brachland ungenutzt liegen. Die Gemeinde konnte in den achtziger Jahren das Grundstück im Halte von 1343 Quadratmeter erwerben und stellte es dann als Deponie- und Abstellplatz zur Verfügung.
Verschiedene Gewerbetreibende nutzten das Areal als Lagerplatz, durften jedoch keine Bauten erstellen. Bemühungen der Gemeinde um eine Einzonung des Grundstückes in den neunziger Jahren wurden vom Kanton abgelehnt, das Areal blieb somit in der Landwirtschaftszone.
Im Rahmen der Güterregulierung wurden die Behörden auf den Zustand des Areals wieder aufmerksam. Der Lagerplatz am Dorfeingang entsprach nicht den Vorschriften und war zudem kein schöner Anblick. Immerhin kaschierten Sträucher mehr und mehr das Gelände.
Der Kanton verlangte 2016 die Räumung der Parzelle, damit die Fläche, wie in der laufenden Güterregulierung vorgesehen, wieder landwirtschaftlich genutzt werden könnte. Zudem schlug die Abteilung Wasserbau der Gemeinde vor, bei Zuteilung eines elf Meter breiten Landstreifens zugunsten des Steinebaches, die Ausdolung auf einer Länge von 24 Meter vorzunehmen. Die Gemeinde und das Amt für Landwirtschaft unterstützten dieses Vorhaben.
Ende 2017 wurden auf der Parzelle fünf Sondierschlitze ausgehoben, um festzustellen, wie tiefgründig die oberflächlich sichtbaren Abfälle auf der Parzelle liegen. Dabei kamen auch Überreste der damaligen Brandruine zum Vorschein. Das Amt für Umwelt erstellte daraufhin Unterlagen für die Bachausdolung, die im Zuge der Sanierung realisiert werden konnte. Die Gemeindeversammlung bewilligte für die Entsorgung von Altlasten und Bauschutt sowie die Renaturierung des zehn Aren grossen Grundstückes einen Kredit von 82 000 Franken.
Diese Arbeiten sind nun ausgeführt, noch fehlt noch ein Teil der Heckenbepflanzung und die Begrünung. Die Gemeinde tritt einen elf Meter breiten Streifen zu Gunsten des Steinebaches gratis an den Staat ab. Dieser übernimmt dafür die Kosten für die Ausdolung und die Gestaltung des Bachlaufes bis zur Sollmattstrasse. Der Abschnitt bis zur Dünnern bleibt vorläufig im jetzigen Zustand bestehen.
Damit wurde ein Problem gelöst, das sich über Jahrzehnte hingezogen hat. Erhebliche Kosten ergaben sich für Gemeinde und Staat mit der Herstellung des gesetzmässigen Zustandes, der nun wieder einen erfreulichen Anblick bietet. Die praktischen Abstellplätze für Gewerbe, Bewohner der Kahlen und Besucher fallen andererseits jedoch dahin.