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Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem überarbeiteten Bestattungs- und Friedhofreglement. Dieses war an der Gemeindeversammlung im November 2013 bachab geschickt worden, weil dies die Aufgabe des Einheitsfriedhofs zur Folge gehabt hätte.
Der Gemeinderat befasste sich an seiner ersten Sitzung nach den Schulferien mit dem von der Tiefbaukommission überarbeiteten Bestattungs- und Friedhofreglement. Eine Anpassung war nötig geworden, weil die Gemeindeversammlung den ersten Entwurf am 6. November 2012 mittels Nichteintreten bachab geschickt hatte. Mehrere Votanten hatten klar zum Ausdruck gebracht, dass der Einheitsfriedhof in seiner aktuellen Form mit kreuzförmigen Grabsteinen beibehalten werden soll.
Das damals vorgelegte Reglement sah vor, dass neu für Verstorbene, die kein Kreuz möchten, auch sogenannte Stelen aufgestellt werden dürfen. Dies nach dem Vorbild einer bereits auf dem Einheitsfriedhof bestatteten Frau mit muslimischen Wurzeln. Davon wollte die Gemeindeversammlung allerdings nichts wissen und votierte in einer Konsultativabstimmung für die Schaffung eines neuen Grabfeldes.
Grabsäulen anstelle von Stelen
Ein solches Grabfeld soll gemäss dem inzwischen von der Tiefbaukommission überarbeiteten Bestattungs- und Friedhofreglement östlich der bestehenden Urnengräber entstehen. Der Gemeinderat einigte sich bei der Beratung darauf, dass auf dem neuen Grabfeld anstelle der anfänglich dort vorgesehenen Stelen rechteckige Grabsteinplatten, im Reglement Grabsäulen genannt, aufgestellt werden. Somit soll es allen Verstorbenen, unabhängig ihrer Religion, möglich sein, frei zu wählen, auf welchem Grabfeld sie bestattet werden möchten, wurde im Rat bemerkt.
Emotionale Diskussionen
Zu reden gab in Gemeinderat die vorgesehene Anbringung von anderen religiösen Symbolen neben bisher einzig erlaubten Kreuz. Zuerst wurde in Erwägung gezogen, diese im Reglement aufgeführte Möglichkeit gänzlich zu streichen. Nach einer emotional und engagiert geführten Diskussion einigte sich der Gemeinderat, auf das Verbot religiöser Symbole zu verzichten.
Solche sollen künftig erlaubt sein bei den Urnengräbern, Pultgrabsteinplatten, Schriftplatten und auf den Grabsäulen. Um einem allfälligen Wildwuchs vorzubeugen, wurde beschlossen, im Reglement keine Symbole namentlich zu erwähnen und an deren Stelle den Begriff «Weltreligionen» zu setzen.
Als weitere Auflage für religiöse Symbole auf den erwähnten Grabsteinformen beschloss der Rat, dass diese nicht in Form von Schildern oder hervorstehenden Schriften angebracht werden dürfen, sondern eingraviert sein müssen..
Unangetastet bleibt das Grabfeld auf dem Einheitsfriedhof, wo weiterhin nur kreuzförmige Grabsteine erlaubt sind.
Drei Eingaben zum Reglement
Gemeindepräsident Rolf Kissling äusserte sich abschliessend zufrieden über die vom Rat beschlossenen Änderungen und Präzisierungen, zumal diese auch im Einklang mit der Eingabe der IG für die Erhaltung des Einheitsfriedhofs stünden.
Die IG hatte sich im Rahmen der Vernehmlassung des Reglements auf der Homepage der Gemeinde neben zwei weiteren Personen zu Wort gemeldet. Das neue Reglement wurde von niemand grundsätzlich infrage gestellt, sondern lediglich Anmerkungen gemacht.
Eine Person wollte die nun nicht mehr im Reglement vorkommenden Stelen auf dem Grabfeld mit den kreuzförmigen Grabsteinen erlauben, was aber nicht dem Willen der Gemeindeversammlung entsprochen hätte, wie dazu erwähnt wurde.
Zur Vorprüfung an den Kanton
Der Gemeinderat verabschiedete nach der mehr als eine Stunde dauernden Beratung das Bestattungs- und Friedhofreglement zuhanden der Tiefbaukommission, welche nun die nötigen Anpassungen vornehmen wird.
Der Rat wird bei Vorliegen der definitiven Fassung noch einmal über das Reglement befinden. Der Gemeindeversammlung wird es nach der Vorprüfung durch den Kanton zu Annahme vorgelegt. Der nächstmögliche Termin dafür wäre die Rechnungsgemeindeversammlung vom 2. Juli.