Die stillgelegte Sägerei am östlichen Dorfeingang brannte im November 2016 vollständig nieder. Nun ermittelt die Polizei wegen Brandstiftung.
Am 10. November 2016 musste die Feuerwehr von Welschenrohr kurz nach 22 Uhr ausrücken, weil in der alten Sägerei am östlichen Dorfeingang ein Brand ausgebrochen war. Obwohl die Einsatzkräfte rasch am Brandplatz eintrafen, konnten sie das im Vollband stehende Gebäude nicht mehr retten. Verletzt wurde beim Brand niemand, wie die Polizei am Folgetag vermeldet hatte. Noch keine Angaben gemacht wurden über die Schadenhöhe sowie die Ursache des Brands. Spezialisten der Kantonspolizei hatten umgehend entsprechende Ermittlungen aufgenommen.
Inzwischen steht fest: Der Brand in der in den 1970er-Jahren stillgelegten Sägerei ist nicht wegen eines technischen Defektes ausgebrochen. Dies könne ausgeschlossen werden, erklärt Polizei-Mediensprecher Bruno Gribi nach Rücksprache mit dem Brandermittlungsdienst der Kantonspolizei. Deshalb wird von einem menschlichen Verschulden ausgegangen. Infrage kommen Fahrlässigkeit oder eine Vorsatzhandlung, sprich Brandstiftung.
Was zutreffend sei, werde derzeit noch von der Polizei untersucht, so Gribi. Dass ein Tag vor dem Brand eine Person auf dem fraglichen Gelände gesehen worden sei, wollte der Kapo-Sprecher nicht kommentieren. Der Brandplatz sei aber von der Polizei für einen allfälligen Abriss frei gegeben worden.
Dass das Gebäude noch im November zum Abriss frei gegeben wurde, bestätigt auch die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV). Die Schadensumme beläuft sich gemäss SGV auf zirka 50 000 Franken. Versichert war das Werkstattgebäude mit Anbau für insgesamt rund 60 000 Franken. Die Schadensumme war dem Liegenschaftsbesitzer kurz nach dem Brandereignis zugesichert worden, damit dieser möglichst schnell mit den Rückbauarbeiten beginnen konnte.
Zur Auszahlung kam der Betrag allerdings noch nicht, weil der Eigentümer der alten Sägerei die für die Aufräumarbeiten nötige Offerte nicht eingereicht hat, wie SGV-Direktor Alain Rossier erklärt. Liegt eine solche Offerte vor, kann der Besitzer die Aufräumarbeiten auslösen. Die Kostenübernahme erfolgt, sobald die entsprechenden Rechnungen vorliegen und die Faktenlage klar ist.
Es liege somit am Besitzer, den nächsten Schritt einzuleiten, so Rossier. Der Eigentümer der Sägerei wollte gegenüber dieser Zeitung keine Stellung nehmen. In seinem Besitz befindet sich neben der 1926 erbauten Sägerei mit Werkstatt auch das 1914 auf demselben Areal erbaute Einfamilienhaus. Beide Gebäude verlottern seit der Stilllegung des einstigen Familienbetriebs in den 1970er-Jahren.
Im Dorf wird rege über den Brand und die laufenden Ermittlungen durch die Polizei diskutiert. Gehegt wird auch die Hoffnung, dass die als Schandfleck empfundene Sägerei und das in sich zusammengebrochene Wohnhaus nun endlich aus dem Dorfbild verschwinden werden. Kein Thema war die noch immer nicht abgerissene Brandruine im Gemeinderat, wie Gemeindepräsident Stefan Schneider bemerkt. Diese sei mit Gittern abgesichert und stelle daher kein Sicherheitsrisiko dar.