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Welschenrohrs Baukommission spricht sich gegen die Flachdachbemahlung aus. Der Besitzer kündigt weiter Schritte an.
Das Schweizerkreuz auf dem Flachdach von Stephan Sembinelli darf nicht sein. Zu diesem Schluss kam diese Woche die Baukommission Welschenrohrs, die ein nachträgliches Baugesuch ablehnte. Es ist der dritte Akt und sicher nicht der letzte. «Selbstverständlich werde ich eine Beschwerde beim Bau- und Justizdepartement einreichen», kündigt Sembinelli an.
Erst in diesem Jahr erbaute der aus Rickenbach zugezogene Musikproduzent und Kunstmaler im hinteren Thal sein Eigenheim. Ein Betonbau mit grosszügigem Flachdach, das er mit einem überdimensionalen Schweizer Kreuz versah. Weil diese aussergewöhnliche Dachdekoration im ursprünglichen Baugesuch nicht näher präzisiert war, reichte ein Nachbar eine Anzeige ein. Diese bewegte die Baukommission dazu, ein nachträgliches Baugesuch zu verlangen. Den abschlägigen Entscheid begründet die Baukommission nun mit einem Passus des Zonenreglements, wie Baukommissionspräsident Rainer Germann auf Anfrage erläutert. Dieser lautet wie folgt: «Die Farbgebung der Dacheindeckungen hat sich in das Ortsbild einzufügen.» Germann selbst trat beim behandelten Gesuch in Ausstand, da er Bauleiter des Projekts ist. «Die Bauverfügung liegt noch nicht vor, der Fall könnte weitergehen», sagt er.
«Dass eine Schweizer Gemeinde, welche ihr eigenes Ortswappen an den gegenüberliegenden Hügel pinselte, findet, dass ein Schweizerkreuz nicht ins Ortsbild passe, kann ich nicht nachvollziehen», sagt Sembinelli. Zudem könne nur ein Nachbar das Schweizerkreuz auf dem Flachdach aus dem obersten Stockwerk sehen und dieser habe seine Einsprache zurückgezogen, stört sich Sembinelli an der Begründung der Baukommission.
Suchte Sembinelli mit seiner extravaganten Flachdachbemalung bei seiner Ankunft in Welschenrohr bewusst die Konfrontation? Dieser Vorwurf wurde ihm in den Kommentaren zu den letzten beiden Zeitungsartikeln gemacht. Er erwidert: «Ich wollte nie jemanden provozieren, ich finde es einfach schön.» Sein ästhetischer Sinn kam nicht gut an. Seit seiner Ankunft im hinteren Thal hätten Einsprachen, Anzeigen und Beschwerden seine Bauvorhaben begleitet.
Sembinelli selbst antwortete «auf die ständige Gängelei seitens der Baukommission» ebenfalls mit einer Beschwerde. Beim Bau- und Justizdepartement rügte er, die Gemeinde toleriere einen rechtswidrigen Zustand. Sembinelli wies darauf hin, dass das Haus eines Nachbarn – der gegen ihn Einsprachen eingereicht hatte – in der Gewerbezone liegt, in der nur betriebsnotwendige Wohnungen zulässig seien. In der Liegenschaft befinden sich jedoch zwei Wohnungen, die nicht an einen Betrieb angebunden sind, urteilt das Bau- und Justizdepartement.
Es hiess die Beschwerde gut, womit die Baukommission Welschenrohrs unter Zugzwang stehen könnte. Für die Liegenschaft fordert der Kanton nachträgliche Baugesuche. Weiter schreibt das Bau- und Justizdepartement, unter Umständen müsse sich die Gemeinde Gedanken über eine Umzonung der reinen Gewerbezone in eine Gewerbezone mit Wohnungen Gedanken machen.