Balsthal/ Amtsgericht Thal-Gäu
Mit Drogen gefügig gemacht für Sexdienste rund um die Uhr?

Mehrfacher Menschenhandel, mehrfache Förderung der Prostitution , Beschäftigung von Ausländern mit illegalem Aufenthalt, Drogendelikte: Der Anklagenkatalog ist lang, mit dem sich die 54-jährige ehemalige Betreiberin eines Balsthaler Sexstudios konfrontiert sieht. Gestern musste sie sich vor dem Amtsgericht Thal-Gäu verantworten.

Lucien Rahm
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In Handschellen wurde die ehemalige Betreiberin des Balsthaler Sexstudios «New Paradise» gestern Morgen in den Gerichtssaal des Solothurner Obergerichts geführt. Aus Platzgründen hielt das Amtsgericht Thal-Gäu die Verhandlung nicht wie üblich in Balsthal ab. Denn nebst der Staatsanwaltschaft traten fünf Privatklägerinnen mit Vorwürfen an die aus Thailand stammende Schweizerin heran, die sich momentan bereits im vorzeitigen Strafvollzug befindet.

Die 54-Jährige sah sich mit einer Vielzahl schwerer Vorwürfe konfrontiert: unter anderem mehrfacher Menschenhandel, mehrfache Förderung der Prostitution, Beschäftigung illegal immigrierter Ausländer sowie diverse Drogendelikte. Der erste dieser Vorwürfe beruht dabei teilweise auf einer Geldtransaktion, in welche Amtsgerichtspräsident Guido Walser mehr oder weniger erfolgreich etwas Klarheit zu bringen versuchte. 1500 Franken «Ablösesumme» habe sie der Betreiberin eines Oensinger Studios für die Überlassung einer Sexarbeiterin bezahlt, verlautet die Anklageschrift.

24-Stunden-Sexbetrieb

Nicht von ihr sei dieses Geld gewesen, liess die Beklagte via Dolmetscherin erklären. Sie habe es lediglich weitergeleitet. Den Geldbetrag habe eine ihrer Arbeiterinnen ihrer Freundin in besagtem Oensinger Betrieb zukommen lassen, damit diese Ferien in der Schweiz machen könne. Dass just diese Freundin bald darauf im Studio der Beschuldigten zu arbeiten begann, habe damit nichts zu tun gehabt. Es seien bei ihr immer wieder junge Frauen – stets Thailänderinnen – vorstellig geworden, die in ihrem Studio arbeiten wollten. Aus Mitleid habe sie solche Offerten nie ablehnen können.

Die Befragung der fünf Privatklägerinnen – sie alle waren Beschäftigte im Studio der Beklagten – gewährte einen Einblick in den damaligen Arbeitsalltag der heute 25- bis 35-jährigen Frauen. Die Rede war dabei von einem 24-Stunden-Betrieb, den sie im zweistöckigen Haus, wo sie zugleich wohnten, zu leisten hatten. Mitten in der Nacht seien sie manchmal geweckt worden, um einen Freier zu bedienen. Freie Tage habe es selten oder nie gegeben, das Haus habe man nur mit der Einwilligung der Betreiberin verlassen dürfen, und auch diese sei nicht immer erteilt worden. Um das Ganze etwas erträglicher zu machen, habe die Beschuldigte ihnen Drogen verkauft: sogenanntes «Ice», Methamphetamin.

Diesen Darstellungen widersprach die Beklagte, die ihren Arbeiterinnen grundsätzlich stets nur helfen wollte, wie sie konsequent beteuerte. Die Öffnungszeiten hätten sich auf 10 bis 24 Uhr beschränkt und einige ihrer Sexarbeiterinnen seien auch mal längere Zeit weg gewesen, um dann wieder zurückzukommen. Das zeige auch, dass sie die Frauen gar nicht so schlecht behandelt haben konnte.

Dass die Arbeiterinnen wieder zu ihr zurückkehrten, habe jedoch andere Gründe, erklärte Staatsanwältin Regula Echle. In einem fremden Land ohne Kenntnis der lokalen Sprache könnten die Prostituierten nicht einfach anderswo hingehen – insbesondere als Ausländerinnen ohne Aufenthaltungsgenehmigung. Aufgrund mangelnder Alternativen seien die Frauen immer wieder zur Beschuldigten zurückgekehrt.

Unterschiedliche Sichtweisen herrschten auch bezüglich der Entlöhnung der Frauen. Gemäss Staatsanwaltschaft hätten die Arbeiterinnen von dem Geld, das sie verdienten, häufig nie etwas gesehen. Von den Einnahmen erhielten sie jeweils die Hälfte, wovon Essen und Internetwerbung fürs Studio in Abzug gebracht wurden. Hatten die Arbeiterinnen zudem Schulden – was oftmals bereits durch die Anreise aus Thailand der Fall sei –, würden diese mit den verbleibenden Beträgen getilgt, wodurch den Arbeiterinnen letztlich kein Rappen übrig blieb.

Abnehmen mit Thai-Pillen

Für all diese und weitere Straftaten, deren Begehung für die Staatsanwaltschaft erwiesen sind, forderte Echle eine unbedingte Haftstrafe von 78 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse von 300 Franken. Christian Werner, amtlicher Verteidiger der Beklagten, sah eine Schuld lediglich für die wiederholte Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung gegeben sowie für den eigenen Drogenkonsum der Beklagten. Es stimme, dass sie damals regelmässig sogenannte Thai-Pillen (ebenfalls Methamphetamin) konsumiert habe – «um abzunehmen», so die Beklagte.

Werner forderte eine stark gemilderte Strafe, auch, weil er viele Opferaussagen nicht für glaubhaft hält. Die Beschuldigte sei aus der Haft zu entlassen und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren zu verurteilen.

Das Urteil steht noch aus.