Egerkingen
Keine rigorose Deutsch-Regel: Massnahmen treten in abgeschwächter Form in Kraft

Der Egerkinger Gemeinderat hat seine umstrittenen Sprachvorschriften in den Ausführungsbestimmungen zur Schulordnung überarbeitet. An die Stelle eines rigorosen Deutschzwangs mit Strafandrohung ist nun ein sanfteres Sprachgebot getreten.

Philipp Felber
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Das Schulhaus Kleinfeld in Egerkingen

Das Schulhaus Kleinfeld in Egerkingen

Bruno Kissling

Nun sind sie in abgeschwächter Form in Kraft gesetzt, die Regelungen, welche im Januar einen schweizweiten Aufruhr ausgelöst haben. Nachdem der Solothurner Regierungsrat entschieden hat, dass unter anderem die Deutschpflicht, wie sie der Gemeinderat von Egerkingen gerne in der Schule eingeführt hätte, nicht rechtens ist, wurden die Ausführungsbestimmungen zur Schulordnung überarbeitet.

Ein Vergleich mit der ursprünglichen Version der Ausführungsbestimmungen zeigt: Es hat sich nach der Aufsichtsbeschwerde von Kantonsrätin Franziska Roth in der Überarbeitung einiges geändert.

Wie sieht nun die Deutschregelung aus?

Betreffend der Sprache auf dem Schulareal wurde eine abgeschwächte Version in die Bestimmungen eingeschrieben. «Während der Schulzeiten und auf dem ganzen Areal sollen Deutsch (Dialekt oder Standardsprache) oder eine der unterrichteten Sprachen gesprochen werden», lautet der Passus nun.

Damit seien die Empfehlungen des Regierungsrates und die Weisungen durch das Volksschulamt voll und ganz umgesetzt worden, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt. Tatsächlich löst eine Soll-Formulierung die ursprünglich zwingende Formulierung ab. Das heisst, der Gebrauch der vom Gemeinderat verlangten Sprache wird nur noch empfohlen und ein Verstoss wird nicht mehr unter ein direktes Verbot gestellt.

Zudem wurde die Sprachenfrage präzisiert, indem jetzt der Dialekt und andere unterrichtete Sprachen ebenfalls als mögliche Sprachwahl ausgewiesen sind. Und die Sprachenregelung wurde mit einem Zusatz versehen: «Dabei werden der Kenntnisstand der deutschen Sprache und das Alter des Kindes berücksichtigt.»

Warum wird, obwohl kein Verbot besteht, auf Kenntnisse verwiesen?

Sollen also trotzdem Kinder bestraft werden, wenn sie nicht die gewünschten Sprachen sprechen? Es handle sich dabei um eine Konkretisierung des Punktes «Soziales Klima» in den Bestimmungen, wo klar festgehalten werde, dass unter anderem die Ausgrenzung von Lehrpersonen und Schulkameraden durch den bewussten Gebrauch einer nicht unterrichteten Sprache nicht toleriert werde, sagt Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi auf Nachfrage.

«Der Nachsatz, dass Alter und Kenntnisstand der deutschen Sprache dabei berücksichtigt werden, widerspiegelt die Realität. Viele Kinder im Kindergarten kommen mit praktisch null Deutschkenntnissen in den Kindergarten.» Somit müsse ihnen eine gewisse Zeit eingeräumt werden.

Welche Konsequenzen wären für die Schülerinnen/Schüler möglich?

In den Regelungen wird klar festgehalten, dass bei einer wiederholten Ausgrenzung über die Sprache die Lehrpersonen und oder die Schulleitung Massnahmen ergreifen können. «Die Lehrerschaft und die Schulleitung haben uns deutlich gemacht, dass sie jeden Fall einzeln beurteilen möchten und den in Artikel 24ter des Volksschulgesetzes eingeräumten Ermessensspielraum ausnützen wollen.»

In diesem Paragrafen sind Strafen von zusätzlichen Arbeiten innerhalb oder ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeit bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss vom Unterricht während höchstens zwölf Wochen pro Schuljahr vorgesehen.

Welche Regelungen wurden zudem angepasst?

Der ebenfalls von Franziska Roth in der Aufsichtsbeschwerde monierte Handyentzug über einen längeren Zeitraum wurde der Empfehlung des Regierungsrats angepasst.

Gänzlich gestrichen wurde der Passus, welcher einen Dresscode in der Schule eingeführt hätte. «Diese Regelung wurde auf Antrag der Lehrerschaft gestrichen. Sie hat uns klar dargelegt, dass eine solche Vorschrift bei Kindern in diesem Alter keinen Sinn macht», erklärt die Gemeindepräsidentin. Kampfhosen, trägerlose, zu tief geschnittene oder bauchfreie Tops seien schlicht kein Thema.

Zudem wurde darauf verzichtet, konkret darauf hinzuweisen, dass auf Schulwegfahrten mit dem Auto zu verzichten sei. «Hier sah die Lehrerschaft vor allem Probleme beim absoluten Verbot von Schulfahrten bei der Durchsetzung, zum Beispiel bei Kindern von geschiedenen Eltern, die von einem Elternteil, der nicht in Egerkingen wohnt, zum Schulhaus gebracht werden.» Die Lehrerschaft sehe hier auch Probleme der Durchsetzung und sie möchte und könne nicht Polizei spielen.

Wie werden Eltern und Kinder über die geänderten Regeln informiert?

Die Eltern der bereits eingeschulten Kinder werden mittels Brief noch in dieser Woche über die Ausführungsbestimmungen informiert. In Zukunft würden regelmässige Informations-Veranstaltungen anlässlich der zwei Info-Anlässe zum Einschreibeverfahren durchgeführt, verspricht Bartholdi. Zudem werde in den Klassen das Thema «Ausgrenzung» behandelt. «Damit es auch für die Kinder klar ist, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.»