Bauprojekt in Balsthal
Erfolg für Einsprecher: Die Bauverordnung muss zwingend eingehalten werden

Die Vertreter von «SchönsBauschdu.ch» haben vom Regierungsrat Recht bekommen. Der geplante Bau von zwei Mehrfamilienhäusern an der Höngerstrasse entspricht so nicht den Zonenvorschriften.

Fränzi Zwahlen-Saner
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Bruno Kissling

Begibt man sich in Balsthal die Höngerstrasse hinauf, blickt man seit längerer Zeit auf zwei leeren Parzellen ausgesteckte Bauprofile. Hier sind durch die «Baugesellschaft Höngerstrasse» zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Vom 9. November bis 8. Dezember 2017 wurde ein Baugesuch publiziert, allerdings noch nicht für die beiden Mehrfamilienhäuser, sondern zuerst musste, gestützt auf Paragraf 15 und folgende, «ein neuer Teilzonen- und Gestaltungsplan Höngerstrasse mit Zonen- und Sonderbauvorschriften» durch die Einwohnergemeinde aufgelegt werden. Fakt ist: Die beiden Parzellen liegen in der zweigeschossigen Wohnzone W2, die eine Ausnützungsziffer AZ von 0.4 gemäss Kantonaler Bauverordnung KBV aufweisen muss.
Aufgrund der besonderen topografischen, sehr steilen Verhältnisse entspricht das Bauvorhaben nicht den rechtsgültigen Zonenvorschriften. Deshalb wurde ein Teilzonen- und Gestaltungsplan mit Zonen- und Sonderbauvorschriften erarbeitet, welcher von der Spezialkommission Ortsplanrevision, dem kantonalen Amt für Raumplanung sowie vom Gemeinderat abgesegnet worden war. So ausgerüstet wies der Gemeinderat eine Sammelklage von rund 100 Einsprechern, in der Mehrheit direkte Nachbarn der geplanten Überbauung, die daraufhin eingereicht wurde, ab.

Plakate an der Höngerstrasse Mit diesen Plakaten wehrt sich die Gruppe "schönsBauschdu.ch" gegen die geplante Überbauung an der Höngerstrasse Balsthal.

Plakate an der Höngerstrasse Mit diesen Plakaten wehrt sich die Gruppe "schönsBauschdu.ch" gegen die geplante Überbauung an der Höngerstrasse Balsthal.

Bruno Kissling

Die Einsprecher nennen sich «schönsBauschdu.ch». Auf deren Homepage ist zum Beispiel zu lesen: «Wir sind eine stetig wachsende Gruppe von Frauen und Männern, teils in Balsthal aufgewachsen, teils zugezogen, die eines gemeinsam haben: Uns gefällt es, hinter dem Berg zu wohnen. Uns gefällt, dass unser Dorf noch aussieht wie ein Dorf. Wir kämpfen gegen Bausünden und gegen die geplante Verstädterung.»

Am 18. Mai des letzten Jahres zog «schönsBauschdu» seine Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Solothurn weiter und beantragte, den Gemeinderatsbeschluss aufzuheben. Am 14. November führte ein Vertreter des Bau- und Justizdepartement einen Augenschein vor Ort mit Parteiverhandlung durch. Vor einigen Tagen hat nun der Regierungsrat entschieden: Er gibt «schönsBauschdu» recht.

Der Entscheid zugunsten der Einsprecher sei vor allem darin begründet, weil «die vorgelegte Planung zu stark von der Grundnutzung abweiche, sich nicht als rechmässig und somit nicht genehmigungsfähig erweist.» Der Regierungsrat verweist in seiner Begründung auf die KBV bezüglich Ausnützungsziffer. Die Ausnützungsziffer AZ betrage beim Projekt 0.79. Zonenkonform für W2 sei aber lediglich 0.4. Auch wenn in die Zone in W3 umgezont würde, wäre lediglich eine AZ von 0.5 erlaubt.

Klar sei nun also, dass der Bauherr die Planung überarbeiten müsse, umso mehr der Augenschein gezeigt habe, dass die bisher geplante Erschliessung der Häuser, von der Höngerstrasse her «wenig zielführend scheint», heisst es.

Der Regierungsrat sagt aber auch klar, dass vor der Prämisse des neuen eidgenössischen Raumplanungsrechts heute vermehrt «in die Vertikale» gebaut, also Mehrfamilienhäuser entstehen sollten. «SchönsBauschdu» wollte auf Anfrage derzeit keine Stellungnahme abgeben.