Der Gemeinderat Egerkingen zieht eine provisorische Verlängerung der Abbaubewilligung für den Steinbruch Vorberg in Betracht. Dies mit Blick auf eine mögliche neue Erschliessung des Steinbruchs.
Dem Steinbruch Vorberg in Egerkingen droht das Aus, wenn es der Einwohnergemeinde Egerkingen nicht gelingt, bis Ende 2018 einen vom Kanton genehmigten Erschliessungsplan aufzulegen.
Diese Neuerschliessung ist Bestandteil des Pachtvertrages zwischen der STAG Steinbruch AG als Betreiberin und der Bürgergemeinde Egerkingen, auf deren Land sich der Steinbruch befindet.Eine neue Erschliessung wird verlangt, weil die bisherige Zu- und Wegfahrt zum Steinbruch über die Domherrenstrasse mitten durch das Dorf führt.
Kommt es zur Kündigung des Pachtvertrages, könnten rund 650 000 Kubikmeter Jurakalkgestein nicht abgebaut werden. So gross ist die Menge, welche unter der Sohle des bestehenden Steinbruchs in den nächsten 35 bis 40 Jahren in die Tiefe abgebaut werden könnte.
In die Tiefe muss abgebaut werden, weil der Kanton wegen der Nähe des Steinbruchs zum Siedlungsraum im Richtplan auf eine Veränderung des Perimeters verzichtete. Im Richtplan ebenfalls nicht vorgesehen ist eine neue Erschliessung des Steinbruchs.
Diese Vorgabe im noch nicht rechtskräftigen kantonalen Richtplan ist offenbar nicht sakrosankt, wie am Mittwochabend im Gemeinderat Egerkingen zur Kenntnis genommen wurde. Der Rat musste darüber befinden, ob eine allfällige provisorische Verlängerung der Abbaubewilligung von der Einwohnergemeinde unterstützt würde, bis die Neuerschliessung gesichert ist.
Gefällt werden musste dieser Entscheid, weil die STAG Steinbruch AG in einer raumplanerischen Voranfrage an das Amt für Raumplanung den Kanton einlädt, Vorabklärungen über eine mögliche Neuerschliessung zu machen. Diese soll demnach von der Solothurnerstrasse kommend über die Müslenstrasse, Sandackerstrasse via Sandacker und die Steinbruchstrasse erfolgen.
Es wird mit Kosten in der Höhe von 1,9 Mio. Franken gerechnet.
Die STAG Steinbruch AG begründet ihr Anliegen mit der Wirtschaftlichkeit des Steinbruchs, die mit den aktuellen Rahmenbedingungen, sprich täglich 52 Hin- und Rückfahren mit Lastwagen zum Steinbruch, zu sehr eingeschränkt sei.
Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi liess bei der Beratung des Geschäfts durchblicken, dass der Kanton offenbar bereit sei, die Sachlage rund um den Steinbruch Vorberg noch einmal neu zu beurteilen. Eine Realisierung der neuen Zufahrtsstrasse sei, wenn überhaupt, aber nicht vor 2019 möglich, wurde im Rat dazu bemerkt. Gelingt das nicht, greift eine Auflösungsklausel im Pachtvertrag und der Steinbruch muss nach den Rückbauarbeiten renaturiert werden.
Nach eingehender Beratung sowie der Kenntnisnahme des Betriebskonzeptes und des Berichts zur Stabilität und Sicherheit des Steinbruchs verabschiedete der Gemeinderat die raumplanerische Voranfrage der STAG Steinbruch AG zur Vorabklärung an das Amt für Raumplanung einstimmig. Das letzte Wort wird nach Vorliegen des Voranfrageberichts die Bürgergemeindeversammlung haben, welche über das weitere Vorgehen zu befinden hat.
Mit einem gewissen Unverständnis reagierte der Gemeinderat auf die Anträge der Werkkommission für die Erschliessung der Wasserlochstrasse und der Schmitten- und Müslimattstrasse. Dies mit Verweis auf den sehr grossen Leerwohnungsbestand, der sich Egerkingen abzeichnet.
Inklusive der geplanten und bewilligten Projekte sind dies gemäss neusten Erhebungen 114 Eigentumswohnungen und 89 Mietwohnungen. Mit den zwei neuen Erschliessungen würden rund 100 weitere Wohnungen dazukommen, womit der Leerwohnungsbestand die 300er-Marke knacken würde.
Diese Aussichten lösten im Rat Unbehagen aus, zumal auch aus der Bevölkerung kritische Stimmen zum aktuellen Bauboom zu vernehmen seien, wie bemerkt wurde. Ungeachtet der regen Bautätigkeit will der Rat an der von der Gemeinde formulierten Obergrenze von 3900 Einwohnern festhalten.
Um seiner kritische Haltung Ausdruck zu verleihen beschloss der Rat, den beiden Erschliessungsprojekten nicht erste Priorität einzuräumen. Zudem muss vor Inangriffnahme der Erschliessung von den Bauherrschaften der Finanzierungsnachweis für die gesamte Erschliessung von einer Schweizer Bank erbracht werden.
Bewilligt wurde vom Gemeinderat ferner das Beitragsgesuch der Schützengesellschaft Egerkingen für den Ersatz der zehn Scheiben. Dafür wurde ein Betrag von 19 720 Franken gesprochen.