Lostorf
Antennen-Standort bei Schulhaus ist nicht rechtswidrig

Der Mobilfunkanbieter Sunrise obsiegt vor dem Bundesgericht: Die Richter wiesen die Beschwerde eines Anwohners gegen das Baugesuch für eine Mobilfunkantenne in Lostorf ab.

Christian von Arx
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Der Standort der geplanten Antenne befindet sich auf dem Flachdach des Hauses Sandgrubenstrasse 17, im Vordergrund. Bruno Kissling

Der Standort der geplanten Antenne befindet sich auf dem Flachdach des Hauses Sandgrubenstrasse 17, im Vordergrund. Bruno Kissling

Der Standort befindet sich im Wohngebiet, angrenzend an ein Schulhaus. Das Bundesgericht stellt fest, dass die geplante Anlage die geltenden Grenzwerte für die Strahlung einhalte. Die Annahme, dass die Strahlung trotzdem gesundheitsgefährdend sei, ist für das Gericht nicht belegt. Es stützt sich auf eine Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt vom 27. Juni 2013. «Die Strahlungsbelastung durch das Mobiltelefon während eines Telefonats ist wesentlich stärker als diejenige durch Antennen der Basisstationen», heisst es darin.

Die Aussage einer in der Beschwerde zitierten Studie bezüglich Krebsgefährdung basiere auf Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen Mobiltelefonen und Hirntumoren. Eine vergleichbare Wirkung durch die schwächere, aber langfristig einwirkende Strahlung einer Mobilfunkantenne könne derzeit weder belegt noch vollständig ausgeschlossen werden.

Auch die anderen Argumente der Beschwerde – fragliche Zonenkonformität in der Wohnzone, Verursachung von ideellen Immissionen und fehlende Prüfung von Alternativstandorten sowie Beeinträchtigung von Ortsbild und Aussicht – wurden vom Bundesgericht alle abgewiesen.

Einsprecher ist Gemeindepräsident

Beim Beschwerdeführer handelt es sich um Thomas A. Müller, der in der Zwischenzeit zum Gemeindepräsidenten von Lostorf gewählt worden ist. Müller wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft der geplanten Antenne und führte seine Beschwerde in Absprache mit der Lostorfer «IG Mobilfunk mit Vernunft», die wegen des Sunrise-Projekts am 25. Oktober 2011 gegründet worden war. Sunrise hatte ihr Baugesuch schon im Frühjahr 2010 eingereicht. Dagegen waren 434 Einsprachen eingegangen, auch der Gemeinderat hatte Einsprache erhoben. Tatsächlich lehnte die Baukommission Lostorf am 29. August 2011 das Gesuch wegen der befürchteten ideellen Immissionen ab.

Sunrise gab jedoch nicht auf und erhielt vor den kantonalen Instanzen in Solothurn Recht: Das Bau- und Justizdepartement hiess am 7. September 2012 ihre Verwaltungsbeschwerde gut und erteilte die Baubewilligung für die Anlage. Anwohner Thomas A. Müller wie auch die Gemeinde gelangten darauf ans kantonale Verwaltungsgericht, das jedoch am 1. März 2013 den Entscheid des Departements bestätigte. Den Weg ans Bundesgericht beschritten Thomas A. Müller und die IG Mobilfunk dann allein. Nun hat das Bundesgericht Müllers Beschwerde vollumfänglich abgewiesen. Dem Beschwerdeführer werden 3000 Franken Gerichtskosten plus 3000 Franken Parteientschädigung an die Gegenseite auferlegt.

Sunrise hat damit eine gültige Baubewilligung in der Hand und muss nun entscheiden, ob sie die Lostorfer Natelantenne tatsächlich bauen will. Diese könnte wohl nur noch etwa fünf Jahre lang betrieben werden, denn der Eigentümer der Liegenschaft hat inzwischen den Vertrag mit Sunrise per Januar 2020 gekündigt. Die IG Mobilfunk hat eine Sitzung anberaumt, an der sie ihr weiteres Vorgehen festlegen will.

Urteil Nr. 1C_340/2013.