Amtsgericht Thal-Gäu
32-Jähriger wird zu ambulanter Therapie verknurrt

Das Amtsgericht Thal-Gäu verordnete einem 32-Jährigen eine ambulante Therapie. Der Mann ist laut Gericht auf professionelle Hilfe zur Suchtüberwindung angewiesen.

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32-Jähriger wurde zu Therapie verurteilt. (Symbolbild)

32-Jähriger wurde zu Therapie verurteilt. (Symbolbild)

Keystone

Am Dienstag hatte das unter dem Vorsitz von Guido Walser tagende Amtsgericht Thal-Gäu darüber zu befinden, ob Martin P. * seine Strafe von 26 Monaten verbüsst hat und ob eine Änderung des Massnahmenvollzugs angezeigt ist.

Der 32-Jährige war am 3. Februar 2016 wegen rund 30 Delikten wie Diebstahl, Nötigung, Hehlerei, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs- und Waffengesetz, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie anderem mehr verurteilt worden.

Auf die schiefe Bahn geraten war der im Raum Solothurn wohnhafte Mann, nachdem er wegen übermässigem Drogenkonsum seine Lehrstelle verloren hatte.

Mutter zog Notbremse

Die Behörden waren damals auf Wunsch der Mutter aktiv geworden, die ihren drogenabhängigen Sohn so vor sich selbst schützen wollte. Weil Martin P. freiwillig den stationären Massnahmenvollzug in der Suchtbehandlung Frankental in Zürich angetreten hatte, schob das Gericht die Strafe zugunsten dieser Therapie auf. Allerdings geschah dies gegen den Willen des Beschuldigten, der damals den Wunsch geäussert hatte, eine ambulante Therapie antreten zu dürfen.

In der Suchtbehandlung Frankental kam Martin P. denn auch nicht zurecht und so flüchtete er im Juni 2016 aus dieser Zürcher Institution. Er wurde er von der Polizei wieder gefasst und zuerst in Untersuchungshaft und in Sicherheitshaft genommen. Seine Flucht begründete der vor Gericht ruhig und gepflegt auftretende Mann mit der in Frankental fehlenden Freiheit.

Diese brauche er, um wieder auf den rechten Weg zu kommen. Seine laut Gutachten noch nicht überwundene Sucht habe er im Griff und er fühle sich in der Lage, mit einer ambulanten Therapie den Weg zurück ins Leben selbst zu finden.

Strafe komplett verbüsst

Während der Verhandlung zeigte sich, dass Martin P. nach seiner am 13. März 2017 erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis seine Strafe komplett verbüsst hat. Staatsanwalt Martin Schneider stellte mit Blick auf die Rückfallgefahr und der damit wieder möglich werdenden Beschaffungskriminalität den Antrag, eine ambulante Therapie zu verordnen.

Eine stationäre Behandlung falle wegen der Verweigerungshaltung von Martin P. ausser Betracht. Dessen amtlicher Verteidiger sprach sich auch für eine ambulante, aber nicht vom Gericht verordnete Therapie aus.

Das Gericht verordnete schliesslich eine ambulante Therapie sowie die Einrichtung einer Beistandschaft. Martin P. sei auf die Hilfe von Fachleuten angewiesen, um seine Sucht zu überwinden, so das Gericht. (eva)