Solothurn
Wie hart wird es für die Ortsplanungsrevision auf der Zielgeraden?

Am 24. März befindet der Solothurner Gemeinderat neuerlich über das Paket der Ortsplanungsrevision, damit es zur Auflage kommen kann.

Wolfgang Wagmann
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Mit der Ortsplanungsrevision wird die Entwicklung der Stadt Solothurn bis ins Jahr 2035 festgelegt ‑ nun diskutiert der Gemeinderat über das Gesamtwerk zur Auflage.

Mit der Ortsplanungsrevision wird die Entwicklung der Stadt Solothurn bis ins Jahr 2035 festgelegt ‑ nun diskutiert der Gemeinderat über das Gesamtwerk zur Auflage.

Simon Dietiker

Biegt die Ortsplanungsrevison jetzt definitiv in die Zielgerade ein? Nach jahrelangem Hin und Her kann nun der Gemeinderat entscheiden, ob er das überarbeitete Paket zur Auflage bringt – oder noch gröberen Änderungsbedarf geltend macht. Nicht sicher ist auch, dass er den «Papiertiger» in einer Sitzung bändigen kann, auch wenn schon im Vorjahr einer der umstrittensten Puzzle-Steine herausgebrochen worden war: das Gastro-Zonen-Reglement.

Ein Werdegang mit vielen Begleitwehen

Die Gemeindeversammlung hatte zwar im August 2017 mit Nebengeräuschen das Räumliche Leitbild als Basis für das Revisionswerk verabschiedet, doch der Gemeinderat wollte dieses in der Folge begleiten und verabschiedete es erst Mitte 2018 zur öffentlichen Mitwirkung. Sie stiess auf ein reges und kritisches Echo, denn bis Ende Oktober 2018 gingen von 736 Mitwirkenden nicht weniger als 1471 Rückmeldungen ein ‐ wovon allerdings auch viele aufs Konto des erwähnten Gastrozonen-Reglementes gingen.

Ende 2018 lag dann auch der erste kantonale Vorprüfungsbericht vor, der in verschiedenen Punkten das Vorgehen der Stadt kritisiert hatte. Diese waren insbesondere die Einstufung der Kantonsstrassen, dann aber auch Umzonungen, die einer vertieften Quartieranalyse bedurften. Damit war die Kommission für Planung und Umwelt KPU gefordert ‐ sie musste die ganze Ortsplanungsrevision nochmals überarbeiten und dem Kanton zu einer zweiten Vorprüfungsrunde vorlegen. Zwischenzeitlich erhielt der Gemeinderat im Mai 2019 Gelegenheit, sich nochmals zum weiteren Vorgehen zu äussern. Er verzichtete auf die materielle Diskussion zur überarbeiteten Version, sodass diese rasch wieder beim Kanton deponiert werden konnte.

Offenbar herrscht nun eine mittlere Zufriedenheit

Im Spätherbst lag das Resultat dieser zweiten kantonalen Vorprüfung vor, und ab Dezember konnten sich die Gemeinderatsmitglieder in die Materie auch an Informationsanlässen einarbeiten. Die Stadt signalisierte auch, dass man nun in den beanstandeten Punkten wie dem Kantonstrassen-Regime eine Übereinstimmung gefunden habe.

Nun hat die Gemeinderatskommission GRK offenbar ohne grosse Diskussionen das Paket zur Behandlung im Gemeinderat freigegeben. Zwar gab es Detailfragen bis hin zum Schutz der Mauerseglerkolonie, doch war man sich einig, dass die Fraktionssitzungen wohl Diskussionsbedarf am 24. April und allenfalls darüber hinaus generieren würden. «Schliesslich muss ein Konsens gefunden werden», tönte es aus eher kritischen GRK-Kreisen, doch immerhin würden jetzt «mehrheitsfähige Vorschläge» auf dem Tisch liegen.

Kommt nun der Gemeinderat zu Rande, werden die Zonenpläne 1 bis 4 (Nutzung, Schutzgebiete und Schutzobjekte, Lärmempfindlichkeitsstufen und Parkierung) 30 Tage aufgelegt ‐ dazu rein orientierend der Raumplanungsbericht, das Bau- und Naturinventar sowie der Rahmenplan Mobilität. Wohl im Juni dagegen befindet die Gemeindeversammlung über das Parkplatz- und das Baureglement.

Was der Zonenplan an Neuem bringen soll

«Zielbild» Der neue Zonenplan soll als einfaches, klar erkennbares räumliches und städtebauliches «Zielbild der Zonierung» erscheinen, so eine Kernaussage der Ortsplanungsrevision. Umbenannt werden Begriffe: Die heutige Kernzone wird zur Mischzone, die Ensembleschutzzone zur Bestandeszone, Freihalte- in Uferschutz- oder Grünzonen umbenannt. Mit der Vereinheitlichung der Begriffe wird die bisherige Ausnützungsziffer AZ durch die Geschossflächenziffer GFZo ersetzt, was vor allem die Attika-Anrechnung betrifft.

Statt einer solchen kann neu ein Vollgeschoss realisiert werden. Die Nutzungsziffer gegenüber der bisherigen Ausnützungsziffer wird damit leicht erhöht. Festgehalten ist: «Auf die gewachsenen, intakten Wohngebiete soll kein Entwicklungsdruck ausgeübt werden.» Alle Gebiete, die «Potenzial für einen baulich und funktional urbanen Charakter» haben, werden der Mischzone zugeteilt. Neu sollen in der Mischzone Bahnhof acht Geschosse mit bis zu 25,5 Meter Gesamthöhe möglich sein. Überprüft wurden nach Reaktionen insbesondere die Zonierungen von Wohnquartieren, zum Teil auch durch Quartieranalysen.

So wird beispielsweise ein Quartier nördlich des Herrenwegs neu als Zone W2 definiert. Die Grünflächenziffer wird dabei in zwei- und dreigeschossigen Wohnenzonen von 40 auf 50 Prozent erhöht. Dazu kommen etliche Neudefinitionen von Arbeitszonen, Zonen für öffentlich-rechtliche Bauten, Bestandes- und Reservezonen. Geprüft wurden auch Zonen für Alternative Wohnformen; von einer Ausnahmeregelung im Baureglement sei jedoch abzusehen. (ww)