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Der Solothurner Gemeinderat muss sich am 18. Juni einmal mehr mit der Stadtentwicklung im «Weitblick» befassen. Seit dem Beschluss des Entwicklungskonzepts im August 2015 hat das Begleitgremium in 14 Sitzungen die Projektziele verfolgt.
Nun geht es um weitere Schritte, insbesondere, was die Vergabe des Baulandes betrifft. So soll das Stadtbauamt beauftragt werden, die ersten Baufelder öffentlich auszuschreiben und die Kriterien festzulegen –- allerdings immer unter Berücksichtigung der laufenden Ortsplanungsrevision. Ein weiterer Auftrag, denn das Amt durch den Gemeinderat fassen könnte: Es soll einen so genannten Rahmengestaltungsplan erarbeiten. Damit erhielten künftige Investoren die nötige Planungssicherheit, so das Argument, und es gebe für sie einen Zeitgewinn, weil keine privaten Gestaltungspläne mehr notwendig seien.
Ein Thema werden auch die Rahmenbedingungen für die Landvergabe im «Weitblick» sein. Ein neu erarbeitetes Dokument ersetzt die vom Gemeinderat festgesetzte Verkaufsstrategie und soll diese fortschreiben. Zur Diskussion steht auch das Organisationsschema «Zuständigkeiten und Organisationsstruktur für die Vergaben».
In diesem Zusammenhang soll das Stadtbauamt einen entsprechenden Vergabeaussschuss bilden, dessen künftige Zusammensetzung in der Gemeinderatskommission GRK für eine pikante Personal-Fussnote sorgte: Ein Mitglied beantragte, statt den ehemaligen Leiter Rechtsdienst, Gaston Barth, der bisher das «Weitblick»-Projekt begleitet hatte, neu den jetzigen Leiter Rechtsdienst, Urs F. Meyer, als Jurist den Ausschuss begleiten zu lassen. Dem stimmte die GRK mit 5 gegen 2 Stimmen zu. Stadtpräsident Kurt Fluri hatte gegen den Wechsel argumentiert, es handle sich um dasselbe Verfahren wie bis anhin, weshalb Barth dabei bleiben sollte.
Wie aber sieht nun die Etappierung und geplante Überbauung der einzelnen Baufelder bis in knapp 40 Jahren aus? Hier eine Übersicht. Für die erste, als «baureif» taxierte Etappe, stehen ab 2021 folgende Baufelder zur Verfügung:
Die Baufelder 1a und 1 b sehen auf 9221 Quadratmetern zwölf Stadthäuser für lokale Kleininvestoren in einer Mischzone von 3 bis 5 Geschossen vor. Erwerb im Baurecht oder Eigentum.
Das Baufeld 2 umfasst ein Investorengrundstück mit öffentlichen Anliegen/Interessen von 12 293 Quadratmetern, ebenfalls in einer Mischzone 3- bis 5-geschossig. Abgabe im Baurecht oder auch Verkauf.
Das Baufeld 3 sieht eine Fläche von 10 450 Quadratmeter für gemeinnützigen Wohnungsbau in einer 3- bis 5-geschossigen Wohnzone vor. Die Landabgabe erfolgt über Verkauf oder im Baurecht.
Das Baufeld 8 gilt als «Leuchtturmprojekt» und reserviert 8027 Quadratmeter für Gewerbenutzungen im Dienstleistungsbereich. Es handelt sich dabei um eine Arbeitszone mit einem Wohnanteil von 50 Prozent. Die Gebäudehöhe liegt bei 16,5 Metern, Abgabe im Baurecht oder Eigentum.
Sie soll mittelfristig zwischen 2024 und 2030 überbaut werden und umfasst folgende Baufelder:
Die Baufelder 4 und 5 mit einer Gesamtfläche von 16 858 Quadratmetern liegen in einer 3- bis 5- geschossigen Wohnzone.
Die Baufelder 6 und 13 umfassen 8533 Quadratmeter der gleichen Wohnzone.
Das Baufeld 7 ist eine Arbeitszone von 7208 Quadratmetern mit einer Gebäudehöhe von 16,5 Metern für mässig störendes Gewerbe, Dienstleistungs- und Industriebetriebe bei einem Wohnanteil von maximal 50 Prozent.
Das Baufeld 12 besteht aus einer 3- bis 5-geschossigen Mischzone, wo auf 5735 Quadratmetern öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten in der Form von mässig störenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetreiben entstehen können.
Langfristig, also nach 2030, stehen je nach Bedarf folgende Baufelder zur Verfügung:
Das Baufeld 9 als Arbeitszone mit einer Gebäudehöhe von 16,5 Metern für mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe (Belastung durch Altlasten) sieht einen Wohnanteil von maximal 50 Prozent vor. Die Gesamtfläche beläuft sich auf 14 472 Quadratmeter.
Die Baufelder 10 und 11 sind die grösste Fläche mit 32 815 Quadratmetern. Die 3- bis 5-geschossige Mischzone kann öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten mit mässig störenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben aufnehmen. Das Baufeld 10 weist eine Belastung durch Altlasten auf.
Diese Einteilung der gesamthaft rund 125 000 Quadratmeter Bauflächen ist insofern noch nicht definitiv, als sie erst Bestandteil der noch im Gang befindlichen Ortsplanungsrevision ist. Der geplante Segetzpark mit 9600 Quadratmetern gehört zusammen mit den Baufeldern 6 und 13 sowie teilweise Baufeld 5 zum so genannten «Joker». Dieser wird als strategische Fläche mit einer Nutzung von hoher Öffentlichkeitswirksamkeit gesehen. Die Baufelder der zweiten Etappe können zudem bei Bedarf und Nachfrage geeigneter Investoren losgelöst von den Etappen im Sinne einer rollenden Planung ausgelöst und realisiert werden.
Ein weiteres Haupttraktandum am 18. Juni betrifft das seit langem hängige Geschäft «Wohnpark Wildbach». Der ursprüngliche Teilzonen- und Gestaltungsplan sah dort lediglich eine zweigeschossige Zone vor, ehe 2014 die Investorin, die Schweizerische Immobiliengesellschaft SIG, eine Zonenänderung W4a auflegen liess. Gegen eine viergeschossige Überbauung wehrten sich elf Anwohnerparteien mit Einsprachen. 2015 lehnte der Gemeinderat die neue Planung insofern ab, als zuerst die Ortsplanungsrevision abgewartet werden müsse. Dagegen wehrte sich die Investorin und der Regierungsrat wie das Verwaltungsgericht entschieden, die Stadt habe die Beschwerden der Anwohner materiell zu behandeln, ohne die Ortsplanungsrevision abzuwarten.
Die Hauptkritik richtete sich gegen die Gebäudevolumen, insbesondere die Höhe, dann aber auch gegen zu erwartende Lärmimmissionen. Die Planungskommission hat nun zuhanden der GRK und des Gemeinderates entschieden, dass Verdichtungspotenzial bestehe und die bisherige Ausnützungsziffer AZ von 0,4 zu niedrig angesetzt sei. Die Einsprachen werden deshalb nur teilweise gutgeheissen, der Teilzonen- und Gestaltungsplan zum Wohnpark Wildbach ansonsten genehmigt. Gefordert wird aber die Einhaltung der Terrainkoten und das Verbot von weiteren Aufschüttungen, eine Reduktion der zulässigen Parkfelder auf 70 Prozent, das Einreichen eines Mobilitätskonzepts, das Prüfen von Schutzmassnahmen gegen Gefahren durch die SBB-Bahnlinie sowie das Ergänzen durch weitere Gutachten zu den Themen Lärm und Schattenwurf. (ww)