Talentförderklasse
Wer nichts wusste, ist selber schuld

Die Stadt Solothurn führt als erste und einzige Gemeinde eine Talentförderklasse auf Sekundarstufe – auch mit «externen» Schülern. Für die FDP-Fraktion ist das Grund für eine Interpellation.

Marco Zwahlen
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Im Schulhaus Schützenmatt gibt es eine Talentförderklasse.om

Im Schulhaus Schützenmatt gibt es eine Talentförderklasse.om

Offenbar kommt es bei der FDP nicht gut an, dass seit ein paar Tagen nur die Stadt Solothurn eine Talentförderklasse in der Sekundarschule B/E für Sport, Musik und andere Talente führt. Die Fraktion unterstellt dem Departement für Bildung und Kultur (DBK) in einer Interpellation, andere Schulträger nicht über die Möglichkeit, ein solches Angebot zu schaffen, informiert zu haben. Infrage stellt die Fraktion ausserdem, ob das DBK jenen Gemeinden, aus denen Schüler in die Solothurner Talentförderklasse gehen, eine Kostengutsprache an die Stadt per Verfügung diktieren kann. Von einem Eingriff in die Gemeindeautonomie ist die Rede. Kritisiert wird auch, dass die Stadt, ohne Wissen der anderen Schulträger, über ihr Angebot informiert hat.

Informationsfreiheit der Stadt

Die Antwort des Regierungsrates macht unmissverständlich klar: Kein Schulträger kann sich mit Unwissenheit entschuldigen. Mit der breiten politischen Diskussion zum Auftrag von Thomas Eberhard (SVP, Bettlach) inklusive der dazugehörigen regierungsrätlichen Stellungnahme sei seit letztem Sommer klar, dass das DBK solche Klassen bewilligen könne. Und: Im konkreten Fall sei ausserdem vor dem Versand der entsprechenden Verfügung die Geschäftsleitung des Einwohnergemeindenverbandes informiert worden. «Eine weitere Diskussion im Rahmen des Verbands wurde aufgrund der im Vorfeld erfolgten politischen Klärung nicht als angezeigt beurteilt», so der Regierungsrat.

Zur Kompetenz des DBK hält der Regierungsrat fest: Gestützt auf das Volksschulgesetz und die dazugehörige Verordnung könne das Volksschulamt einzelnen Schülern den Besuch der Talentförderklasse in einer anderen solothurnischen Gemeinde gestatten. Mit der Bewilligung werde die entsendende Gemeinde verpflichtet, das Schulgeld zu übernehmen. «Die Gemeindeautonomie ist in diesem Bereich also eingeschränkt.» Nach der Rechtsprechung seien Gemeinden in einem Sachbereich nur autonom, wenn das kantonale Recht diesen nicht abschliessend ordnet, sondern ihn ganz oder teilweise der Gemeinde zur Regelung überlässt und ihr dabei eine relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit einräumt, was vorliegend nicht der Fall ist. Weiter schreibt der Regierungsrat, dass eine breit angelegte und umfassende Information naheliegend sei, wenn ein Schulträger gemäss kantonalen Rahmenbedingungen ein Angebot schafft, das einem bildungspolitisch anerkannten Bedürfnis entspreche und auch Schülern anderer Gemeinden zugänglich gemacht werden soll. Das Angebot der Stadt Solothurn wäre ohne auswärtige Schüler nicht zustande gekommen. «Nach allgemeinen Grundsätzen war die Stadt Solothurn frei, über ihr Angebot zu informieren.»

Ein anständiger Tarif

Die FDP will wissen, wie die verrechneten Kosten von 16580 Franken pro Kind und Jahr begründet sind. Im Schulgeld enthalten sind laut Regierungsrat Besoldungskosten und ein Unkostenanteil. «Es ist derselbe Tarif, den die Stadt jenen Nachbarsgemeinden verrechnet, die, gestützt auf eine vertragliche Übereinkunft, ihre Schüler und Schülerinnen nach Solothurn in die Sekundarschule entsenden, weil sie selber dieses Angebot nicht führen. Im Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, Wallis und Zürich beträgt der Kantonsbeitrag für Angebote für besonders Begabte 16 900 Franken pro Schüler und Jahr. «Der Solothurner Tarif bewegt sich somit unterhalb dieser allgemein anerkannten Bemessungsgrundlage.»

Wer übernimmt die Reisekosten der Schüler, lautet eine weitere Frage der FDP. Hier kommt das Gesetz über den öffentlichen Verkehr zur Anwendung. Demnach hat laut der Regierung der Kanton die Kosten der Schulträger für den Transport der Besucher von Volksschulen zu tragen – «sofern der Weg weit oder beschwerlich ist».