Laut Verwaltungsgericht ist der Teilzonen- und Gestaltungsplan Kofmehlareal rechtens. Der Beschwerdeführer sieht dies noch immer anders: Ein Weiterzug ans Bundesgericht sei wahrscheinlich.
«Die Anwohnerschaft bedauert den in allen Punkten negativen Entscheid des Verwaltungsgerichts und kann diesen in weiten Teilen nicht nachvollziehen» (wir berichteten). Das schreibt Beschwerdeführer Hans Bühlmann in einer gestern an die Medien verschickten Mitteilung. Für eine persönliche Stellungnahme war er wiederum nicht zu erreichen.
Wie schon anlässlich des Delegationsaugenscheins beruft sich Bühlmann - der offiziell als einsamer Ritter gegen Regierungsrat, Stadt und Coop ins Feld reitet - auf das Kollektiv. «Die Anwohner werden nach den Sommerferien darüber beraten, ob sie das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen werden.» Der Titel der Mitteilung macht aber klar, wie der Wind pfeift: «Coop Kofmehlareal: Weiterzug ans Bundesgericht wahrscheinlich».
Mit Kritik wird im Schreiben nicht gespart: Das Verwaltungsgericht sei scheinbar nicht gewillt, fragwürdige Entscheide der Vorinstanzen, vorab der Stadt Solothurn, zu korrigieren. «Was bleibt, ist ein rein finanziell motivierter Entscheid, der einmal mehr einem Investor (Coop) ungerechtfertigte Nutzungsvorteile zum Nulltarif einräumt.» Und: «Wir hätten uns ein von der Wirtschaft und Behörden unabhängiges Solothurner Verwaltungsgericht gewünscht.» Im weiteren weist Bühlmann auf die Komplexität des Bauprojekts hin. Die einzelnen Kritikpunkte in der Berichterstattung seien daher als Ganzes aufzuführen, denn «Weglassungen sind einer sachlichen Diskussion wenig dienlich».
Ausnahmefall Coop?
Die Liste der «wichtigsten Kritikpunkte» umfasst nicht weniger als zehn Posten: So sei das für den Raumplanungsbericht nötige Mitwirkungsverfahren nicht durchgeführt worden und die gemäss Zonenplan gestattete Gebäudehöhe von 14 Meter um 2.7 Meter überschritten. «Kann ein Kleingewerbler auch mit solcher Grosszügigkeit rechnen?», fragt Bühlmann.
Die im Baureglement festgelegte Grünflächenziffer von 20 Prozent werde nicht erreicht - was bei Coop akzeptiert werde, nicht aber bei andern. Auch werde das gewachsene Terrain rund zwei Meter höher festgelegt als es den tatsächlichen Verhältnissen entspreche. «Aus unerklärlichen Gründen werden veraltete Begriffe und Berechnungsmethoden verwendet, welche zu einem höheren gewachsenen Terrain führen». Bemängelt wird auch die geplante Verkaufsfläche von 6500 m2. Gemäss kantonalem Masterplan (2006) seien nur 3000m2 erlaubt.
Happige Vorwürfe
Kritisiert wird weiter die Parkplatzzahl: Diese sei ungenügend und weder der hohe Grundwasserspiegel noch das Niveau des Obach sprächen gegen den Bau einer Tiefgarage -dafür gebe es technische Lösungen. In diesem Zusammenhang äussert Bühlmann auch happige Vorwürfe: «Viel interessanter und wichtiger ist die Tatsache, dass das neue Niveau des Baches zwischen Coop, Kanton der Stadt abgesprochen wurde - und dass Coop einen Beitrag von über 1 Mio. Franken an die Verlegungskosten bezahlte, ohne dass ein bewilligtes Projekt bestand!»
Im weiteren weist das Schreiben darauf hin, dass auch die Altlasten nicht gegen den Bau einer Tiefgarage sprächen. «Da diese ungiftig sein sollen, ist ein Aushub und eine korrekte Deponierung unproblematisch.» Die Schwierigkeiten seien wohl finanzieller Natur. Zum Schluss wird zudem kritisiert, dass Coop nicht bereit ist, für Wertverluste an Liegenschaften aufzukommen.