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Die Untersuchung rund um den Tod eines 28-jährigen Solothurners nach einem «Stagediving»-Unfall im «Kofmehl» ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft schliesst eine Dritteinwirkung aus. Es war ein Unfall.
«Eine strafbare Dritteinwirkung kann ausgeschlossen werden», teilt die Solothurner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der Mann sei an den Folgen einer schweren Kopfverletzung, welche er sich beim Sprung von der Bühne zugezogen hatte, gestorben.
Diesen Schluss lasse ein vorliegendes Gutachten zu. «Die Abklärungen ergaben keine Hinweise auf eine strafbare Fremdeinwirkung. Es ist von einem Unfalltod auszugehen», so die Staatsanwaltschaft.
Sie hat daher auf die Eröffnung einer Strafuntersuchung verzichtet und ihre Untersuchungen abgeschlossen.
Zwei Tage später gestorben
Der 28-Jährige hatte sich am 22. Januar 2014 an einem Konzert in der Kulturfabrik Kofmehl mit sieben Gitarrenbands beim «Stagediving» von der Bühne ins Publikum fallen gelassen.
Der Solothurner war dabei auf den Boden gestürzt und mit Verletzungen in ein Spital gebracht worden. Dort verstarb er zwei Tage später.
Die Staatsanwaltschaft leitete zur Klärung der Umstände und der Todesursache eine Untersuchung ein. Sie beauftragte das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern mit einem rechtsmedizinischen Gutachten.
Das «Kofmehl» hat sich nach dem tödlichen Unfall gegen ein Verbot von Stagediving entschieden, neben den Bühnen jedoch Warnschilder angebracht. (ldu)