Startseite
Solothurn
Solothurn Stadt
Nach Schlägereien und Randale an zwei unterschiedlichen Tagen sind vier junge Schweizer angeklagt. Den grössten Teil der Vorwürfe streiten sie vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern ab.
Vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern müssen sich vier junge Schweizer verantworten. Sie sollen in üble Schlägereien am 31. August 2013 verwickelt gewesen sein. Am 5. April 2014 sollen sie zudem randalierend in einer Art Saubannerzug durch die Solothurner Altstadt gezogen sein.
Der durch die Staatsanwaltschaft als Rädelsführer identifizierte 32-jährige Haupttäter gibt einen kleinen Teil der Vorwürfe zu, die anderen drei sagen, sie seien unschuldig. Nun muss das Gericht anhand der Zeugenaussagen beurteilen, wie es wirklich war.
Ernst D.* hat das Glück wahrlich nicht auf seiner Seite: Als er in Stadt verprügelt wurde, zeigte er den Schläger an, der daraufhin verurteilt wurde. Als «Belohnung» kam er wenig später gleich noch einmal unter die Räder. Werner O.* sah am 31. August 2013 per Zufall sein Opfer in einer Bar am Landhausquai und schlug ihm zweimal die Faust ins Gesicht mit der Frage: «Wirst du mich jetzt auch anzeigen?» Bis hier war der Tatverlauf unbestritten.
Als Ernst D. ein paar Minuten später die Bar verliess, wurde er auf der Strasse durch drei Männer aufs Übelste verprügelt, obwohl er sich mit einem Pfefferspray wehrte. Laut Staatsanwalt waren neben Werner O. auch noch Peter S. und Anton A. an diesem Angriff beteiligt. Seither leidet Ernst D. an Angstzuständen und Panikattacken, weshalb seine Rechtsanwältin für ihn eine Genugtuung von 5000 Franken forderte.
«Ich war zwar am Aaremürli, habe aber nur meinem Freund geholfen, der vom Pfefferspray getroffen wurde», sagte der eine Angeklagte. «Ich sass neben dem Eingang der Bar und war wegen des Pfeffersprays ausser Gefecht», der zweite. «Da war ich nicht dabei», behauptete Werner O., der von seinen 32 Lebensjahren bereits fünf im Gefängnis verbracht hat.
Am 5. April 2014 rauchte Karl P.* in einer anderen Bar am Landhausquai eine Zigarette. Fritz M.* machte ihn darauf aufmerksam, dass das nicht erlaubt ist – und kassierte von Werner O. eine schallende Ohrfeige. Sandro R.* mischte sich auch noch ein. Das Resultat war eine wilde Schlägerei, zwei gegen zwei. Als die beiden Angeklagten mit Bierflaschen zuschlugen, gewannen sie die Oberhand. «Ich habe nur eine leere Flasche geworfen», sagte Werner O. zu seiner Verteidigung, während Karl P. auf dem recht beharrte, die Aussage zu verweigern. Seine Anwältin sagte im Plädoyer, dass Karl P. nie korrekt identifiziert wurde und dass es sich damals um eine andere Person gehandelt haben müsse.
Die mittlerweile auf vier Männer angewachsene Schlägertruppe randalierte darauf in einer Bar in der Barfüssergasse weiter, bedrohte die Gäste und demolierte das Inventar. Einer holte sich hinter der Bar die Schnapsflaschen. Dann machten sich die vier Männer aus dem Staub.
Wenige Minuten später drangen drei vermummte Männer an der St. Urbangasse in eine weitere Bar ein. Sie warfen Gartenstühle und Tische herum. Einer versuchte, die Kasse zu öffnen, die anderen nahmen wieder die Schnapsflaschen und schlugen auf die Gäste und das Personal ein. Eine Angestellte wurde an den Haaren auf dem Boden herumgeschleift. Ein Mann hatte Glück, dass ihn eine Flasche nur leicht an der Schläfe traf, bevor diese auf der Schulter zerbrach.
Wenig später wollte die Polizei in der Altstadt die drei Männer verhaften, aber jeder flüchtete in eine andere Richtung. Werner O. und Karl P. konnten gestellt werden, bestreiten aber, dass sie an diesen Untaten beteiligt waren. Der dritte Vermummte flüchtete unerkannt.
Staatsanwalt Marc Finger forderte für Werner O. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen versuchtem Raub, Körperverletzung, Raufhandel und weiteren Delikten; Verteidiger Reto Gasser eine solche von 24 Monaten – die der mehrfach vorbestrafte Gewalttäter bereits im vorgezogenen Strafvollzug verbüsst hätte.
Für Karl P. forderte der Staatsanwalt wegen versuchtem Raub, Körperverletzung und weiteren Delikten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, von denen 12 unbedingt zu verbüssen sind. Die Verteidigung forderte Freisprüche in allen Punkten ausser der Widersetzung der Verhaftung, für die eine Geldstrafe zu verhängen sei.
Für Anton A. (Raufhandel, Beschimpfung und versuchte Nötigung) und Peter S. (Raufhandel, versuchte Nötigung) forderte die Anklage Geldstrafen von 270 beziehungsweise 300 Tagessätzen, die Verteidiger jeweils vollumfängliche Freisprüche.
Die öffentliche Urteilsverkündung ist heute Freitag um 15.30 Uhr.
*Namen von der Redaktion geändert