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Der Chlausemäret gilt als Grossveranstaltung und kann die von den Behörden gestellten Auflagen nicht erfüllen. Beim Soledurner Wiehnachtsmäret ist noch kein definitiver Entscheid gefällt.
Für viele ist es eine Enttäuschung. Auch dieses Jahr fällt der Chlausemäret in der Solothurner Altstadt aus. Dieser wäre auf den 1. und 2. Dezember angesetzt gewesen. Wie es zu diesem Entscheid kam, darüber informiert das Chlausemäret-OK auf seiner Website: «Voller Elan hatten wir, der Vorstand, uns darauf eingestellt den Chlausemäret dieses Jahr durchzuführen.» Doch: «Leider haben wir von den Behörden keine Zusage erhalten. Der Chlausemäret gilt als Grossveranstaltung und die Umsetzung der Auflagen ist für uns schlicht nicht möglich.»
Auflage wäre etwa gewesen, dass am Märet eine Zertifikatspflicht gilt. «Wir können natürlich die Altstadt nicht abriegeln und kontrollieren», sagt Philipp Hofer, OK-Mitglied Chlausemäret. Die Stände des Chlausemäret sind jeweils auf dem Friedhofplatz und am Stalden zu finden. Philipp Hofer zeigt sich etwas enttäuscht, dass für den Chlausemäret andere Regeln gelten als etwa für den Wochemäret. «Auch der Zwibelimärit in Bern kann stattfinden», sagt Hofer.
Wie es zu diesem Entscheid kommt, darüber informiert das Departement des Innern des Kanton Solothurn. Märkte seien von der Zertifikatspflicht ausgenommen, heisst es auf Anfrage, doch: «Beim Chlausemärt gibt es diverse Zusatzangebote – zum Beispiel Gastronomie – welche dazu führen, dass es sich nicht mehr um einen reinen Markt, sondern um eine Veranstaltung handelt.» Da mit einem Publikumsaufmarsch von über 1000 Personen pro Tag zu rechnen sei, «handelt es sich zudem um eine Grossveranstaltung, bei welcher es nebst der Bewilligung der Stadt auch eine solche des Kantons bedarf und bei welcher Zertifikatspflicht herrscht».
Das heisst aber nun nicht, dass sämtliche Weihnachtsmärkte nur mit Zertifikatspflicht durchgeführt werden dürfen. Der Sprecher des Kantons betont: «Bei Weihnachtsmärkten, die als Markt im effektiven Sinn durchgeführt werden, gibt es keine Zertifikatspflicht.»
Darum konnte auch der Chästag durchgeführt werden, erklärt der Departementssprecher. Er sei dieses Jahr als Markt durchgeführt worden. «Auf gastronomische und andere Angebote, welche dem Anlass den Charakter einer Veranstaltung gegeben hätten, wurde verzichtet.»
Wie sieht es beim zweiten Weihnachtsmarkt in der Stadt Solothurn aus, dem Soledurner Wiehnachtsmäret im Kreuzackerpark, jeweils kurz vor Weihnachten? Ein Entscheid sei noch nicht gefallen, heisst es von dieser Seite, doch: Wenn die Zertifikatspflicht bleibe, sei die Absage wahrscheinlich. Der Aufwand wäre kaum zu stemmen.