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Der 30-Jährige, der in der Nacht auf Sonntag in Solothurn einen Passanten mit einer Schusswaffe bedroht hatte, war nicht wegen Geld hinter dem Mann her. Gegen ihn wird aus zweierlei Gründen ermittelt.
Gegen den 30-jährigen Schweizer wurde eine Strafuntersuchung wegen Drohung und Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz eröffnet, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt.
Zur Vermutung, dass der Vorhalt bezüglich eines Betäubungsmittelgesetz-Verstosses auf eine Tat unter Drogeneinfluss schliessen lässt, mochte sich die Staatsanwaltschaft «auf Rücksicht auf das laufende Verfahren» nicht äussern.
Der Stadtsolothurner hatte nachts um 2 Uhr einen Passanten mit der Schusswaffe bedroht, ihn aber weder bestohlen noch verletzt. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Hinweise auf ein Raubdelikt.
«Der Beschuldigte wurde nach ersten Befragungen und Abklärungen wieder aus der Haft entlassen. Er ist geständig, einen Mann mit einer Waffe bedroht zu haben», so Zubler. Die näheren Umstände würden Gegenstand der laufenden Untersuchung bilden.
Der 30-Jährige hatte sich, nachdem er den Passanten bedroht hatte, in seine Wohnung in der Nähe zurückgezogen und verschanzt. Gegen 5.30 Uhr hat er sich der Polizei ergeben. (ldu)