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Der Kanton und die Bürgergemeinde Solothurn gehen über die Bücher: Das Naturreservat Martinsfluh-Einsiedelei-Kreuzen soll revidiert werden. Zurzeit läuft die Mitwirkung der Bevölkerung.
«Der Grundtenor ist eigentlich klar: Die Einsiedelei soll ein Gebiet der Erholung und Andacht sein, nicht aber ein Ort für Rambazamba.» Klare Worte von Jonas Lüthy vom kantonalen Amt für Raumplanung und zuständig für die kantonalen Naturreservate. Rund ein Dutzend Anwesende beteiligten sich an der Mitwirkungsveranstaltung in Rüttenen, bei der es um die Nutzungsplanung fürs Naturreservat Verenaschlucht ging.
Geändert werden soll zunächst einmal der Perimeter des Reservats. Im Süden des Gebiets (beim Wengistein und beim Pfadiheim) fallen einige Gebiete weg. Dafür werden neu Areale beim Steinbrüchli und der Zettergrube hinzugefügt, ebenso bei der Martinsfluh.
Neben der Besinnlichkeit soll gerade der Naturschutz im Zentrum stehen, wie Lüthy erläutert: «Es geht um den Erhalt der Lebensräume für schützenswerte Pflanzen und Tiere.» Im Fokus stehen der Feuersalamander, der gefährdete «Glögglifrosch» (Geburtshelferkröte), der Mittelspecht und in Sachen Flora diverse Farne und Moose.
Viele der in den Sonderbauvorschriften aufgeführten Verbote für das Naturreservat hatten bereits in der Vergangenheit Gültigkeit. Reiten oder andere Sportarten (mit Ausnahme des Weissensteinlaufs) sind nicht erlaubt, ebensowenig das Befahren durch jegliche Fahrzeuge. Feuer darf lediglich an der nun offiziellen Feuerstelle Martinsfluh gemacht werden.
Ebenso legt der Nutzungsplan Wert auf die Unversehrtheit von Flora und Fauna, sowie von den Höhlen, Dolinen, Felsen und Findlingen. Das Felsklettern ist auf die durch die SAC festgelegten Kletterrouten beschränkt. Dass Littering unter den Verboten aufgeführt werden müsse, sei peinlich und dennoch notwendig, so Lüthy weiter. Nicht tangiert werden soll die Sitte, die Einsiedelei an Feiertagen mit Rechaudkerzen zu schmücken. Dazu Sergio Wyniger, Präsident der Bürgergemeinde: «Diese werden mit Freiwilligen jeweils am Tag danach entfernt.» An der Tradition selbst wolle man nichts ändern, «auch wenn sie der Bürgergemeinde viel Arbeit beschert.»
Als grosse Neuerung des Nutzungsplans sind Hunde in der Einsiedelei an der Leine zu führen. «Dabei geht es nicht nur um den Naturschutz. Gerade an beengten Stellen fühlen sich Kinder, Betagte oder Menschen mit Behinderungen möglicherweise nicht wohl, wenn Hunde frei laufen», findet Lüthy.
Ziel ist es, das Nutzungsplanverfahren bis Ende Jahr abzuschliessen – möglichst ohne Einsprachen. Was dann folgt, sind neue Signalisationen, um über das «Knigge» in der Einsiedelei aufzuklären.
Bei der Mitwirkungsveranstaltung wurde lediglich eine Frage nicht restlos geklärt: nämlich, wie sich das Regelwerk durchsetzen lässt und wie man effektiv gegen Unbelehrbare vorgeht. «Es wird nicht Aufgabe des künftigen Einsiedlers oder der künftigen Einsiedlerin sein, Polizist zu spielen», so Wyniger. Und auch die Polizei selbst kann ihren Fokus nicht stetig auf das neu reglementierte Naturreservat richten.