Solothurn
Gericht spricht ein Machtwort für Tempo 30

Das Verwaltungsgericht stützt die Stadt Solothurn darin, auch an der St. Niklausstrasse Tempo 30 umzusetzen.

Andreas Kaufmann
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Wird im Quartier Hubelmatt-Fegetz-Blumenstein flächendeckend Tempo 30 eingeführt, dürfen Zebrastreifen bleiben, so das Verwaltungsgericht.

Wird im Quartier Hubelmatt-Fegetz-Blumenstein flächendeckend Tempo 30 eingeführt, dürfen Zebrastreifen bleiben, so das Verwaltungsgericht.

Wolfgang Wagmann

Zum Fall des über zehn Jahre andauernden Hin und Hers zu Tempo 30 auf der St. Niklausstrasse hat das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn nun ein Machtwort gesprochen: Die ursprünglichen Pläne der Stadt, nämlich im Quartier Hubelmatt-Fegetz-Blumenstein die Geschwindigkeit auf 30 zu drosseln, sollen umgesetzt werden – und zwar flächendeckend.

Damit wurden die Beschwerden zweier Einspracheparteien (34 Einzelpersonen und eine Institution), die durch das kantonale Bau- und Justizdepartement (BJD) gestützt worden waren, abgeschmettert.

Zankapfel St. Niklausstrasse

Doch alles der Reihe nach: 2005 genehmigte der Gemeinderat ein Langsamverkehrskonzept, worauf hin elf Stadtgebiete für die Einführung von Tempo 30 definiert wurden. Eines davon war das Hubelmatt-Fegetz-Blumenstein. Unter mehreren Varianten entschied sich der Gemeinderat dann 2013, dies flächendeckend zu tun, also unter Einbezug der St. Niklausstrasse.

Fortan wurde genau diese Strasse zum inständigen Zankapfel der Tempo-30-Debatte: Nämlich erhoben gegen die Verkehrsmassnahme nun mehrere Beschwerdeführer Einsprache, worauf das BJD des Kantons verfügte, die St. Niklausstrasse aus der geplanten Zone wieder auszugliedern, ferner auch einen beabsichtigten Rechtsvortritt bei der Einmündung der Oberen Sternengasse in die St. Niklausstrasse auszulassen. Andere, bauliche Massnahmen seien zielgerichteter, um Unfallschwerpunkte wie am Knoten Herrenweg/St. Niklausstrasse zu entschärfen. Deswegen nun flächendeckend Tempo 30 einzuführen, sei hingegen unverhältnismässig.

Die Verfügung des BJD wiederum rief die Stadt auf den Plan: Sie erhob Beschwerde und erhielt – womit die Streitigkeiten in der Gegenwart münden – Recht. Bekannt ist, dass in der Gemeinderatskommission die Freisinnigen gegen eine Beschwerde waren, dann letztlich aber unterlagen. Notabene: Die FDP hatte bereits im Vorfeld die flächendeckende Tempo-30-Einführung bekämpft.

Handlungsbedarf bei Herrenweg

Das Verwaltungsgericht indes begründet das Urteil und übt Kritik an der Verfügung: «Wieso die Einführung von Tempo 30 auf der St. Niklausstrasse unverhältnismässig sei und welche Massnahmen allenfalls besser geeignet wären, erwähnt das BJD mit keinem Wort.» Weiter rechtfertigt das Verwaltungsgericht seine Haltung damit, dass auch Hauptstrassenabschnitte unter gewissen Voraussetzungen in Tempo-30-Zonen eingegliedert werden könne.

Gerade das dazu lancierte Gutachten von 2014 sei ausführlich genug und liefere die nötigen Grundlagen für eine Beurteilung. Mit Blick auf den besagten Unfallschwerpunkt auf Höhe Herrenweg sieht das Verwaltungsgericht an diesem Knoten den grössten Handlungsbedarf: Acht Unfälle in den vergangenen zehn Jahren macht sie dafür geltend. Ausserdem reduziere sich das Risiko eines Unfalltodes für Fussgänger bei einer Reduktion von 50 auf 30 km/h von 85 auf 10 Prozent.

Der seitens Autofahrer «erlittene», rechnerisch kleinere Zeitverlust sei angesichts dieser Zahlen verhältnismässig. Ob neben den bereits feststehenden weitere – bauliche – Massnahmen nötig sein werden, um Tempo 30 einzuhalten, soll nach spätestens einem Jahr neu beurteilt werden, so das Verwaltungsgericht weiter. Im Grossen und Ganzen teilt dieses das Argument der Stadtbehörden: Alle Strassen im Tempo-30-Perimeter müssen zwingend demselben Verkehrsregime unterworfen werden.

Entgegen bisheriger Befürchtungen, die bestehenden Fussgängerstreifen würden mit Einführung von Tempo 30 abgeschafft, entkräftigt das Verwaltungsgerichtsurteil ebenfalls. Sowohl durch die Nähe der Kantonsschule, als auch der Pädagogischen Hochschule und des Fegetz-Schulhauses mit angegliedertem Kindergarten stellten besondere Vortrittsbedürfnisse dar, auch wenn sich die Zebrastreifen nicht unmittelbar bei den Schulhäusern befänden. «Es geht schliesslich um den gesamten Schulweg.»

Fest steht, dass das Hin und Her um Tempo 30 mit dem Urteil aus dem Verwaltungsgericht noch kein Ende genommen hat: Bereits haben einzelne Einsprecher signalisiert, den Instanzenweg weiter zu gehen und das Urteil am Bundesgericht anzufechten. Ob andere Einsprecher dem Weiterzug folgen, bleibt abzuwarten.