Solothurn
Gemeinderäte fühlen sich durch Rüffel bestätigt: «Fluri hat über Jahre politische Rechte beschnitten»

Vier Gemeinderäte hatten Beschwerde gegen die Budgetpraxis von Stadtpräsident Kurt Fluri eingereicht und teilweise gutgeheissen. Das freut die Beschwerdeführer. Dass es überhaupt eine Beschwerde gab, dafür machen sie auch das Amt für Gemeinden verantwortlich.

Andreas Kaufmann
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Gemeinderätin Franziska Roth (SP) an der Gemeindeversammlung im Dezember 2018. Anträge aus dem Plenum kamen nicht zur Abstimmung.

Gemeinderätin Franziska Roth (SP) an der Gemeindeversammlung im Dezember 2018. Anträge aus dem Plenum kamen nicht zur Abstimmung.

Hanspeter Bärtschi

Soviel ist sicher: Stadtpräsident Kurt Fluri muss die Praxis der Budgetanträge überdenken, weil ihm inskünftig der Gemeinderat noch mehr auf die Finger schauen könnte. Vor dem Hintergrund der Gemeindeversammlung im Dezember befand das Volkswirtschaftsdepartements (VWD) nämlich, dass Fluri über zwei Anträge in der Budget-Detailberatung hätte abstimmen lassen sollen. Was er damals nicht tat und damit begründete, dass die Anträge in der Kompetenz des Gemeinderats liegen. Laut Gemeindeordnung reicht dessen Budgetkompetenz bis 1,2 Mio. Franken für einmalige Ausgaben.

Volkswirtschaftsdepartement gab Einsprechern recht

Vier Gemeinderäte legten Beschwerde gegen die Verhandlungsführung und gegen die Argumentation Fluris ein – und gewannen in wesentlichen Punkten, obschon der Kanton damit keine Weisung erteilt hat, auf die konkreten Anträge zurückzukommen. So hält das VWD abschliessend fest, dass die Gemeindeversammlung über ungebundene Budgetposten abstimmen können muss, auch wenn diese in der Kompetenz des Gemeinderats oder der Gemeinderatskommission liegen.

Politische Rechte verletzt

Die Beschwerdeführer Franziska Roth (SP), Claudio Hug (GLP), Urs Unterlerchner (FDP) und Christof Schauwecker (Grüne) nahmen die Meldung des VWD mit Genugtuung zur Kenntnis: «Der Entscheid bestätigt den Vorwurf, dass Kurt Fluri mit seiner Verhandlungsführung über Jahre hinweg die politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger an der Gemeindeversammlung in erheblichem Ausmass beschnitten hat», schreiben die Beschwerdeführer. Sie teilen die Befürchtung Fluris nicht, wonach durch diese Verfügung sowohl die Gemeindeversammlung als auch der Gemeinderat geschwächt werden. «Im Gegenteil: Die Detailberatung des Budgets bekommt damit wieder einen Sinn und stellt nicht mehr nur eine Alibi-Übung dar wie in den vergangenen Jahren.» Man sehe die Chance einer neuen «politischen Kultur mit lebendigen Budgetdebatten.»

Man glaubt an den politischen Anstand

Die vier Beschwerdeführer sind auch zuversichtlich, dass von der Gemeindeversammlung beschlossene Anträge nicht nachträglich durch den Gemeinderat wieder umgestossen werden. Wie Fluri andeutete, wäre dies formaljuristisch möglich; indem der Gemeinderat im Nachhinein einen Nachtragskredit spricht oder die durch den Stimmbürger beschlossenen Budgetrahmen einfach nicht ausschöpft. Aber: «Wir kennen keine Beispiele, wo sich der Gemeinderat über Entscheide der Stimmbürger hinweggesetzt hätte», meint Urs Unterlerchner. Auch Franziska Roth glaubt an den Anstand: «Wenn sich der Gemeinderat auf einen Machtkampf mit dem obersten Organ der Gemeinde einlassen würde, wäre er ein schlechter Gemeinderat.» Sie interpretiert Fluris Kurs als Trotzreaktion und die Argumentation als «formaljuristisches Geplänkel jenseits der politischen Arbeit.»

Anträge bleiben aufgehoben

Im Gegensatz zum VWD hat der Gemeinderat die Befugnis, den Stadtpräsidenten zurechtzuweisen, falls er Budgetanträge aus der Gemeindeversammlung unterbinden sollte. Seitens der Stadt will die Gemeinderatskommission morgen Donnerstag über einen möglichen Weiterzug ans kantonale Verwaltungsgericht entscheiden.

Die Anträge, um die es an der Gemeindeversammlung ging, bleiben aber aufgehoben: So sollte der Posten «Hilfsaktionen im Ausland» einmalig von 30 000 Franken auf 250 000 Franken aufgestockt werden. Weiter sollten 21 000 Franken an den Flugplatz Grenchen gestrichen werden. «Wir werden die Verfügung nicht ans Verwaltungsgericht weiterziehen», sagt Unterlerchner. «Den wichtigsten Punkt haben wir erreicht. Es ging uns primär nicht um die sachpolitischen Fragen, sondern darum, dass die Gemeindeversammlung das ihr zustehende Recht wahrnehmen kann.» Roth indes kündigt an, die Beschwerde, aber auch den Antrag über die Auslandshilfe in der Fraktion zu diskutieren. «Aber auf den Beträgen rumzuhacken oder ein Rückkommen einzufordern, wäre derzeit überrissen», so Roth.

Rügende Worte ans Amt für Gemeinden

Einzig betreffend entstandener Verfahrenskosten wollen die Beschwerdeführer mit Stadt und Kanton Kontakt aufnehmen. «Wir haben uns mit eigenen Mitteln für etwas einsetzen müssen, was eigentlich sonnenklar gewesen wäre», meint Unterlerchner. Wie schon Fluri orteten auch die Beschwerdegegner widersprüchlichen Signale des Kantons. So war Fluris Vorgehen in einem früheren Schreiben zwischen Claudio Hug und dem Amt für Gemeinden als rechtmässig beschrieben worden. Damit trage auch das Amt für Gemeinden eine gewisse Mitverantwortung, dass eine Beschwerde überhaupt erforderlich gewesen sei, finden die Beschwerdeführer.

Seitens des Amts für Gemeinden wird jedoch auf Anfrage darauf hingewiesen, dass die gesamte Korrespondenz, die bis zum Dezember 2017 zurückreiche und auf welche im Schreiben an Claudio Hug auch verwiesen werde, alle Erwägungen für und gegen Fluris Verhandlungspraxis in dieser Sache abbilde und der aktuellen Verfügung des VWD entspreche.