Weissenstein
Das sagt der Bundesrat zur Seilbahn auf den Weissenstein

Wie kann es sein, dass sich Bundesbehörden nicht an den behördenverbindlichen, vom Bundesrat genehmigten Richtplan halten? Und: Was wird getan, damit das Plangenehmigungsverfahren zu einem beförderlichen Abschluss kommt?

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Die Sesselbahn auf den Weissenstein

Die Sesselbahn auf den Weissenstein

Keystone

Diese Fragen wollen die Solothurner Ständeräte Rolf Büttiker (Wolwil) und Roberto Zanetti (Gerlafingen) im Zuge des Bewilligungsverfahrens zur neuen Gondelbahn beantwortet haben (wir berichteten). Die Antworten zur am 20. September eingereichten Interpellation «Den Weissenstein retten» liegen nun vor. Der Bundesrat hält erneut fest, dass von ihm genehmigte Richtpläne für die Bundesbehörden verbindlich sind. «Vorliegend bezieht sich diese Verbindlichkeit insbesondere auf den Umstand, dass der Ersatz der alten Bahn durch eine neue als Bestandteil des Richtplans Weissenstein festgesetzt wurde». Daran hat sich das Bundesamt für Kultur (BAK) nicht gehalten, wie ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz (BJ) bestätigt. Das BAK forderte im Plangenehmigungsverfahren gegenüber der Leitbehörde Bundesamt für Verkehr (BAV) die Erhaltung der Sesselbahn als Denkmal nationaler Bedeutung.

Keine Antwort zu Zeitplan

Laut Bundesrat liegen keine Anzeichen vor, dass das Verfahren nun nicht zügig durchgeführt würde. Die ausserparlamentarischen Kommissionen Natur- und Heimatschutz (ENHK) sowie Denkmalpflege (EKD) würden, «soweit zweckmässig, in das Bereinigungsverfahren einbezogen.» Beide wollen den Sessellift erhalten. «Das Projekt polarisiert stark, trotz der vorangehenden Entscheide», so der Bundesrat. Dass die Beteiligten ihre Interessen mit den ihnen zustehenden Instrumenten wahrnehmen würden, «kann und soll nicht verhindert werden. Dadurch könne es zu Verzögerungen kommen. Ausserdem hält der Bundesrat fest: «Ein schneller, dafür aber an Mängeln leidender Entscheid, der zu einer Aufhebung vor der Rechtsmittelinstanz führen könnte, dient letztlich niemandem.» Die Gondelbahngegner mit dem Schweizer Heimatschutz haben angekündigt, den Entscheid des BAV mindestens vor dem Bundesverwaltungsgericht anzufechten.

Zu den Antworten meint Büttiker: «Die erste ist klar. Bei der zweiten hätte ich erwartet, dass der Bundesrat sagt, wann der Entscheid des BAV zu erwarten ist.» Das BAV sprach einmal von «voraussichtlich im Frühjahr 2011.» (mz)