Solothurn
Auch das Bundesgericht weist Beschwerde gegen räumliches Leitbild ab

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Hans Andreas Bühlmann gegen das räumliche Leitbild der Stadt Solothurn abgewiesen. Damit ist das von der ausserordentlichen Gemeindeversammlung im August 2017 verabschiedete räumliche Leitbild als korrekt zustande gekommen beurteilt und kann in der Ortsplanrevision verwendet werden.

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Hans Andreas Bühlmanns Beschwerde wurde vom Bundesgericht abgelehnt.

Hans Andreas Bühlmanns Beschwerde wurde vom Bundesgericht abgelehnt.

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Hans Andreas Bühlmanns Kritik richtete sich gegen den Ablauf der Ortsplanungsrevision und gegen die Annahme des räumlichen Leitbilds durch die Gemeindeversammlung im August 2017. Seine Aufsichts- und Abstimmungsbeschwerde wurde Mitte 2018 vom Regierungsrat und Anfang 2019 vom Verwaltungsgericht abgewiesen.

Der Solothurner zog die Einsprache weiter. Doch mit Entscheid vom 16. Mai 2019 schmettert nun auch das Bundesgericht diese ab. Das Stadtpräsidium nimmt diesen Entscheid «mit Genugtuung» zur Kenntnis, wie aus einer Mitteilung der Einwohnergemeinde Solothurn hervorgeht. «Die Behauptung des Beschwerdeführers, der Stadtpräsident habe die Gemeindeversammlung falsch informiert, wurde ebenso als unrichtig bezeichnet, wie diejenige, dass die Stimmbürger zu wenig informiert gewesen seien.» Soweit das Bundesgericht überhaupt auf die Beschwerde eintrat, wurde sie abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.

Nachdem die Gemeindeversammlung das räumliche Leitbild verabschiedet hatte, hätten die darin enthaltenen Leitsätze, trotz der durch die Beschwerde verursachten Unsicherheit, der Ortsplanrevision als Leitfaden gedient. «Mit dem nun ergangenen höchstrichterlichen Urteil wird das Vorgehen der Planungsbehörde als korrekt eingestuft, und die Arbeiten an der Ortsplanungsrevision können gemäss Terminplan fortgesetzt werden», so die Einwohnergemeinde. (egs)