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Die Stadt lehnt die Beschwerde gegen das abgelehnte Gesuch für eine Corona-Demo in Solothurn ab. Sie stützt damit den früheren Entscheid der Stadtpolizei. Die vom Verein «Stiller Protest» geplante Kundgebung am 29. Mai kann somit nicht stattfinden.
Keine Corona-Demo Ende Mai in Solothurn. Der Verein «Stiller Protest» hatte ein Gesuch für einen «Protestmarsch mit Kundgebung» eingereicht. Dabei sollte für ein Nein zum COVID-19-Gesetz und Nein zu den gesetzlichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung demonstriert werden.
Der Verein hatte den Anlass am Samstag, 29. Mai zwischen 13 und 17.30 Uhr auf der Chantierwiese geplant. Von dort wäre die Umzugsroute in die Innenstadt vom Basel- zum Bieltor, dann über die Schmiedengasse, Stalden zum Landhausquai und über die Kronengasse zum Baseltor vorgesehen gewesen.
Mehrere Gründe gegen eine Demo
Soweit kommt es nicht, wenn es nach den Stadtbehörden geht. Denn das Gesuch wurde am 22. April vom Stadtpräsidium abgewiesen. Der Rechtsvertreter des Vereins erhob dagegen Beschwerde bei der Stadt Solothurn.
Die Beschwerdekommission der Stadt kam zum Schluss, dass die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die das Bewilligungsverbot bedeutet, auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Zudem überwiegen die öffentlichen Interessen die privaten Interessen – namentlich der Schutz der Polizeigüter und der öffentliche Gesundheitsschutz.
Die weiterhin angespannte epidemiologische Lage rechtfertige die Einschränkung des Grundrechts und sei verhältnismässig, schreibt die Stadt in einer Mitteilung. Ein Anlass mit über 1000 Teilnehmenden würde zudem das Wirtschaftsleben in der Innenstadt massiv beeinträchtigen.
Der Verein «Stiller Protest» hat nun während zehn Tagen die Möglichkeit, den Entscheid an den Kanton weiterzuziehen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine entsprechende Kundgebungsbewilligung der Stadt Solothurn verweigert wurde. Die Stadt stellt daher klar: Ein allfälliges Demonstrieren wäre widerrechtlich und würde verhindert. (ckr)