Road Cross und der Opferanwalt begrüssen Freiheitsstrafen für die Raser von Schönenwerd. Noch ist völlig unklar, ob die drei Verurteilten aus der Schweiz weggewiesen werden.
Die Raser von Schönenwerd müssen ins Gefängnis. Das Amtsgericht Olten-Gösgen verurteilte den Hauptangeklagten zu fünf Jahren und acht Monaten unbedingter Freiheitsstrafe. Die zwei Mitangeklagten müssen je 8 Monate einsitzen.
Die Staatsanwaltschaft und der Opferanwalt zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. Für den Zürcher Staatsanwalt und Raser- Spezialisten Jürg Boll stellt das Urteil gegen den Hauptangeklagten einen «weiteren Anwendungsfall der bundesgerichtlichen Praxis» dar, wonach einem Raser auch Vorsatz unterstellt werden kann.Boll sagte in der SF-Sendung «Schweiz aktuell» weiter, dass das Urteil «eine präventive Signalwirkung» habe.
Ob die drei verurteilten Raser auch aus der Schweiz weggewiesen werden können, ist noch unklar. Ebenso ist offen, ob sie das Verdikt akzeptieren. Die Verteidiger der drei Verurteilten wollen zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie über einen Weiterzug befinden. Das will im übrigen auch der Staatsanwalt Rolf von Felten. Denn das Urteil ist unter seinen harten Anträgen geblieben. «Ich bin mit dem Urteil grundsätzlich zufrieden», erklärte er aber. Es sei ein hartes und exemplarisches Urteil. (rsn)