Solothurn
Prozess gegen SVP-Kantonsrat Heinz Müller: Verteidiger verlangt Freispruch

Heinz Müller, ehemaliger Kantonalpräsident der Solothurner SVP, weist die Steuerbetrugs-Vorwürfe weit von sich. Er ist überzeugt, dass alles rechtens war. Genau so sein Verteidiger: Er fordert einen Freispruch.

Drucken
Heinz Müllers Verteidiger verlangt Freispruch

Heinz Müllers Verteidiger verlangt Freispruch

Hanspeter Bärtschi

Heinz Müller, ehemaliger Kantonalpräsident der Solothurner SVP, weist die Steuerbetrugs-Vorwürfe weit von sich: Am Montag hat er vor Amtsgericht Solothurn-Lebern betont, dass er stets überzeugt davon gewesen sei, dass das Abzweigen von Geldern aus seiner Firma zur Finanzierung seines Nationalratswahlkampfs 2007 rechtens gewesen sei. In diese Kerbe schlug auch sein Anwalt Roland Bühler: Er forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch auf der ganzen Linie. Zudem habe der Staat für sämtliche Prozess- und Anwaltskosten aufzukommen.

Staatsanwalt Domenic Fässler plädierte auf einen Schuldspruch wegen mehrfachen Steuerbetrugs sowie mehrfacher Unterschriftenfälschung. Müller sei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 330 Franken zu verurteilen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem soll er die Gerichtskosten tragen.

Entgegen der vorsichtigen Planung des Gerichts, konnte die öffentliche Verhandlung bereits am späten Montagnachmittag mit den Plädoyers abgeschlossen werden. Am Dienstag folgt die geheime Urteilsberatung; die Urteilseröffnung ist auf Mittwoch angesetzt.

Insgesamt, so warf die Staatsanwaltschaft Müller am Montag vor, soll dieser 187‘000 Franken - bisher war stets von 170‘000 Franken die Rede gewesen - aus seiner Firma in die eigene Wahlkampf-Kasse abgezweigt haben.

Diese Gelder hatte er als Geschäftsaufwand verbucht, was dazu geführt habe, dass auch die Unternehmenssteuern entsprechend tiefer ausgefallen sei. Damit hat er laut Anklage nicht nur mehrfachen Steuerbetrug begangen, sondern auch noch Unterschriftenfälschung.

Als Zeugen vor Gericht vorgeladen waren der Leiter der Abteilung Juristische Personen, der Revisor von Müllers KMU-Firma, sowie ein Geschäftspartner des SVP-Politikers.

Letzterer sollte die sinngemässe Argumentation stützen, dass die Wahl Müllers in den Nationalrat nicht nur für dessen eigene Firma, sondern für die gesamte Branche wichtig gewesen wäre und deshalb die se Art Wahlkampffinanzierung gerechtfertigt gewesen sei.

Müllers Anwalt interessierte insbesondere die Frage nach der üblichen Praxis der kantonalen Steuerbehörde in ähnlichen Fällen. Konkret, ob Müller - aus politischen Gründen -- gezielt herausgepickt worden sei. (ums)