Die Günsberger Stimmbürger wollten eine Orange-Mobilfunkantenne verhindern und haben die Gemeinde per Gemeindeversammlung zur Mietkündigung veranlasst. Widerrechtlich, wie nun das Obergericht befand.
Die Gemeinde Günsberg hat im Herbst 2009 den Mietvertrag mit der Orange Communications AG gekündigt. Damit sollte der Bau einer Mobilfunkanlage auf dem Sportplatz verhindert werden. Die Kündigung war zuvor in einer Urnenabstimmung beschlossen worden und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen.
Gemeinde argumentiert zu dünn
Orange hat die Kündigung des Mietvertrages vor der Mietschlichtungsstelle angefochten und dort Recht erhalten. Daraufhin hat die Gemeinde Günsberg die Sache an das Richteramt Solothurn-Lebern weitergezogen. Dort unterlag sie nochmals. Nun hat auch das Obergericht bestätigt: Die Gründe der Gemeinde für die Kündigung des Mietvertrages sind zu dünn. Die Günsberger werden an der nächsten Gemeindeversammlung entscheiden müssen, ob sie ihren Fall vor Bundsgericht ziehen wollen.
Ein zweites Bauvorhaben ist im Gange
Parallel zu diesem Gerichtsverfahren hat Orange erneut ein Baugesuch für eine Mobilfunkanlage auf dem Sportplatz eingereicht. Nachdem die Bau- und Werkkommission das Baugesuch bewilligt hat, haben rund die Hälfte der 70 Einsprecher Beschwerde beim Bau- und Justizdepartement eingereicht. Dieses wird voraussichtlich im Frühling entscheiden.