Die Rolle des kantonalen Veterinärdienstes Solothurn gibt zu reden und kommt nun unter Druck. Der grüne Kantonsrat Felix Lang will während der bevorstehenden Juni-Session eine Interpellation einreichen.
Die Tiertragödie von Boningen, wo auf einem Bauernhof 15 Rinder verendeten, beschäftigt die Menschen immer noch. Nicht nur der verantwortliche Bauer, sondern auch die für das Veterinärwesen im Kanton Solothurn zuständigen Behörden müssen sich Kritik gefallen lassen.
Letztere vor allem, seit Nachbarn des betreffenden Landwirtschaftsbetriebes publik machten, dass sie den Veterinärdienst des Kantons Solothurn bereits vor zwei Jahren mit Bildmaterial auf Missstände in der Tierhaltung auf dem Hof in Boningen hingewiesen hatten.
Doch die Kantonstierärztin Doris Bürgi beschwichtigte gegenüber den Medien und meinte zu den krassen Tierbildern mit krank anmutenden Rindern: «Bei einem Hautpilz sieht es durch den Fellausfall schnell schlimm aus. Schlimmer, als es eigentlich ist, denn er kann und muss behandelt werden, genauso wie die Klauen geschnitten werden können.»
Reaktionen in der Tages- und Landwirtschaftspresse zeigen jedoch, dass die Meinung von Kantonstierärztin Bürgi nicht überall geteilt wird. In Anbetracht der Tatsache, dass im Nachgang der Meldungen über mutmassliche Missstände jetzt 15 Rinder ums Leben gekommen sind, werden Fragen und Forderungen in den Raum gestellt.
Zum Beispiel im «Schweizer Bauer» vom 11. Juni: «Sind solche Beamte noch tragbar?» Oder: «Veterinäramt gehört auch vor Gericht». Auch in dieser Zeitung wird in den Leserbriefspalten auf Ungereimtheiten hingewiesen und eine rigorose Aufklärung der Tragödie in Boningen verlangt.
Ob Handlungsbedarf bestehe, werde die Regierung nach Vorliegen der Ergebnisse der laufenden Tieruntersuchungen entscheiden, stellt die zuständige Regierungsrätin Esther Gassler auf Anfrage gegenüber dieser Zeitung fest.
Noch im Februar dieses Jahres seien nämlich laut Veterinärdienst auf dem Hof in Boningen keine Mängel festgestellt worden. Und bei den Mängelbefunden vor zwei Jahren sowie vor einem Jahr habe man seitens der Behörde jeweils Strafanzeige erstattet, worauf der Bauer gebüsst worden sei. Sie wolle das Tierdrama in Boningen, das die Regierung auch erschüttert habe, weder kleinreden, noch wolle sie Gerüchte befeuern, betont die Volkswirtschaftsdirektorin. Und Esther Gassler stellt in Aussicht: «Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird die Öffentlichkeit umgehend und umfassend informiert.»
Fragen über Fragen
So oder so wird der Fall Boningen im Kanton Solothurn ein politisches Nachspiel haben. Der grüne Kantonsrat Felix Lang (Lostorf), seines Zeichens Präsident von Bio Nordwestschweiz, will nämlich während der bevorstehenden Juni-Session eine Interpellation einreichen. Er betont: «Nach dem Fall in Boningen muss die Glaubwürdigkeit des Veterinärdienstes wieder hergestellt werden.» Auch wenn davon auszugehen sei, dass das Tierdrama in Boningen in diesem Ausmass einen Einzelfall darstelle, blieben neben der Tragik unbeantwortete Fragen und ein unglaubwürdig gewordener Veterinärdienst zurück. Hier bestehe Handlungsbedarf. Als Interpellant stellt Felix Lang der Regierung deshalb folgende Fragen:
1. Wie kommt es, dass der Veterinärdienst in einer ersten Stellungnahme kommuniziert, der betroffene Betrieb sei bisher nicht als Risikobetrieb bekannt gewesen, und nachdem neue Fakten bekannt werden, diese Aussage revidieren muss?
2. Gibt es im Veterinärdienst für bekannte Risiko-Tierhalter ein besonderes «Risikomanagement»? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wie viele Landwirtschaftsbetriebe und wie viele andere Tierhalter sind derzeit im Kanton Solothurn davon betroffen? Gehörte der Betrieb in Boningen dazu? Was beinhaltet ein solches «Risikomanagement»? Unter was für Umständen kommen Tierhalter in ein solches «Programm»?
3. Welche fachlichen Ressourcen muss das Amt ausbauen können, um Meldungen von lästiger nachbarlicher Bespitzelung von tierschutzrelevanten Begebenheiten innert nützlicher Frist unterscheiden zu können? Welche zusätzlichen zeitlichen Ressourcen sind allenfalls nötig?
4. Sieht die Regierung, um einen Fall Boningen verhindern zu können, allenfalls Handlungsbedarf in personeller Hinsicht und/oder in gesetzgeberischer Hinsicht? Wenn ja: welchen?
5. Ist die Regierung bereit, den Fall, insbesondere die Rolle des Veterinärdienstes, akribisch zu untersuchen, um daraus die notwendigen Lehren zu ziehen?
6. Was meint die Regierung zum Vorschlag, dass für solch gravierende Vorkommnisse amtsübergreifende professionelle Kommunikationsverantwortliche zur Verfügung stehen sollten?
Auf die Antworten darf man gespannt sein.