Amtsgericht
Wenn die Familie zur Hölle wird: Schlug der Mann mit der Weinflasche zu?

Einem Türken wird vorgeworfen, er habe seine Ehefrau mit roher Gewalt töten wollen. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schlug der Mann seiner Frau eine volle Weinflasche und später auch noch eine Whiskyflasche auf den Kopf.

Christian von Arx
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Friedliches Dorfbild von Trimbach – doch hinter Wohnungswänden kann sich Entsetzliches abspielen. Bruno Kissling

Friedliches Dorfbild von Trimbach – doch hinter Wohnungswänden kann sich Entsetzliches abspielen. Bruno Kissling

Bruno Kissling

Angesagt war ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Was dann vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen ausgebreitet wurde, war aber auch ein Sozialdrama, ausweglos und deprimierend. Auf der Anklagebank: ein 54-jähriger Türke, kränklich, schmächtig, in Blue Jeans und grauem Pullover. Nur drei Jahre hatte er als Kind in Istanbul die Schule besucht, dann musste er arbeiten – der Vater war «in Europa».

Als 15-Jähriger kam er selber in die Schweiz und arbeitete seither bei verschiedenen Firmen in der Region Olten. Er heiratete eine Landsfrau, hatte drei Söhne und eine Tochter, die hier aufwuchsen. Obwohl seit bald 40 Jahren hier, versteht und spricht er so wenig Deutsch, dass die Dolmetscherin am Gericht alles übersetzen musste.

Sein Glück fand er in der Schweiz nicht. 2000 wurde er krank, seit 2004 habe er keine Arbeit mehr gefunden, erklärte er dem Gericht. Er lebt von der Sozialhilfe und erledigt Gelegenheitsarbeiten. Seinen Darmkrebs möchte er bald operieren – in der Türkei. Psychische Probleme kommen dazu.

«Familie und alles verloren»

In all diesen Schwierigkeiten ist ihm die Familie nicht Halt und Stütze, sondern im Gegenteil – aus seiner Sicht – Ursache des Unglücks. Seit kurzem ist er geschieden und hat keinen Kontakt mehr zu den Kindern. «In der Schweiz habe ich die Familie und alles verloren», sagte er dem Gericht. «Ich möchte eigentlich zurück in die Türkei und die Familie nie mehr sehen.»

«Alles wäre nicht passiert, wenn die Kinder rechtzeitig ausgezogen wären», lautete seine Erklärung. Absonderlich: Der jüngste Sohn habe seit der Geburt bis heute, mit 22 Jahren, immer im Ehebett geschlafen, sodass er selbst, der Vater, mit der Matratze ins Wohnzimmer habe ausziehen müssen. Die Behauptung lief auf den Vorwurf des Inzests hinaus. Wenn im Wohnzimmer ferngesehen wurde, habe er zum Schlafen in den Keller gehen müssen.

Auch der älteste Sohn, heute 34, wohnte zeitweise in der für so viele Erwachsene zu engen Wohnung in Trimbach. Der Älteste habe gut verdient, aber trotzdem fast nichts abgegeben. Als ihn der Vater aufforderte, sich eine andere Wohnung zu suchen, habe der Sohn gesagt, er habe kein Geld. Dabei fahre er ein Auto für 80 000 Franken.

Die als Opfer befragte, mittlerweile geschiedene Ehefrau äusserte sich kühl über ihren Ex: «Der Mann ist total krank. Ich verstehe nicht, warum er nicht hospitalisiert wird.» Sie bestätigte, dass auch erwachsene Söhne noch zu Hause wohnten. Der Mann habe diese rauswerfen wollen, aber sie habe das abgelehnt: «Nein, das sind meine Kinder, die dürfen bleiben, wenn sie wollen. Wir waren zu Hause 13 Geschwister, ich bin auch so aufgewachsen.»

In der Wohnung muss ein Klima der Gefühlskälte, der Demütigung und des ständigen Streits geherrscht haben, wobei die Kinder zur Mutter hielten. Unbestritten äusserte der Mann öfter gegenüber seiner damaligen Frau «ich bring dich um». Aber, so der Angeklagte: «Sie haben mich sowieso nie ernst genommen, weil ich nie etwas machte.»

Von hinten mit der Weinflasche

Das Amtsgericht mit Präsidentin Eva Berset, den Amtsrichterinnen Gisela Stoll und Heidi Ehrsam sowie Gerichtsschreiber Beat Zweiacker hatte aber nicht diese Familientragödie zu beurteilen, sondern einzig die Gewalteskalation vom 8. Februar 2014. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schlug der Mann an jenem Nachmittag seiner Frau in der Küche hinterrücks eine volle Weinflasche auf den Kopf, später auch noch eine Whiskyflasche. Als die Frau ins Treppenhaus flüchtete, habe er sie die Treppe hinunter gestossen und mit den Händen gewürgt. Er liess erst von ihr ab, als einer der Söhne von draussen hereinkam. Die Frau wurde eine Woche im Spital gepflegt, Verletzungen an Kopf und Beinen sowie eine Rötung am Hals sind im Arztbericht dokumentiert.

Der Mann bestritt seinen Gewaltausbruch nicht, an Einzelheiten wollte er sich aber nicht erinnern. Die Nerven seien mit ihm durch, das sei «nicht er selbst» gewesen. Auf die Frage, ob er seine Frau habe umbringen wollen, antwortete er: «Ganz sicher nicht. Wenn ein Mann eine Frau wirklich umbringen will, dann macht er es ja.»

Verletzung – versuchte Tötung?

Staatsanwalt Ronny Rickli stufte die Tat als versuchte vorsätzliche Tötung ein und beantragte eine Freiheitsstrafe von 5 1⁄2 Jahren. Als Vertreterin des Opfers verlangte Rechtsanwältin Andrea Stäuble eine Genugtuung von 12 000 Franken für die Ehefrau.

Verteidiger Dominik Schnyder stützte seine Strategie auf Widersprüche zwischen der Darstellung in der Anklageschrift, den Aussagen der Ehefrau, den festgestellten Verletzungen und dem Befund am Tatort. Für ihn war nur der Angriff mit der Weinflasche in der Küche erwiesen, wobei die Flasche dort nicht zu Bruch ging. Die Whiskyflasche habe die Frau nie getroffen, und diese müsse auf der Flucht im Treppenhaus gestolpert sein. Schnyder sah lediglich den Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt. Dafür beantragte er eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 12 Monaten, mit einer Probezeit von 2 Jahren. Als Genugtuung bot er einen Betrag von 1500 Franken an.

Das Amtsgericht gibt sein Urteil in der kommenden Woche bekannt.