Amtsgericht Olten-Gösgen
War er «Logistiker» eines Drogenrings? – für Staatsanwalt «glasklar»

Der 40-jährige in Trimbach wohnhafte Angeklagte soll für Hintermänner in Albanien Heroin verkauft haben. Das Urteil wird am 31. Oktober mündlich verkündet.

Silvana Schreier
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Am Donnerstag musste sich ein 40-jähriger vor dem Gericht verantworten.

Am Donnerstag musste sich ein 40-jähriger vor dem Gericht verantworten.

Bruno Kissling

Vor sieben Jahren war im Raum Olten ein Drogenring tätig. Etliche Kilogramm Heroin wurden verkauft. Gesteuert wurde die kriminelle Organisation vom Hintermann «Marco», der sich in Albanien befand. Dardan P.*, damals lebte er seit 14 Jahren in der Schweiz, soll als «Logistiker» zwischen den Heroinverkäufern auf der Strasse und «Marco» in Albanien vermittelt haben. Er habe insgesamt rund 15 Kilogramm Heroin verkauft. So lautet einer von fünf Anklagepunkten, für die er sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen verantworten musste.

Der mittlerweile 40-Jährige ist in Trimbach wohnhaft. Ihm werden — neben dem Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2011 — der Besitz von mehr als 25 Kilogramm Kokain, die grobe Verletzung der Verkehrsregeln bei einem Unfall im Mai 2014, das anschliessende Flüchten vor der Polizei sowie die Irreführung der Behörden durch falsche Behauptungen vorgeworfen. Zudem wurde bei der Festnahme im Mai 2014 auf seinem Smartphone ein pornografisches Video gefunden, in dem ein Mann sexuelle Handlungen mit einem Tier vollzog.

Im Anzug erschien Dardan P. am Donnerstag zusammen mit seinem Pflichtverteidiger im Gerichtssaal. Die Vorhalte zum Kokainbesitz, dem Unfall von 2014 und der Pornografie gab der zweifache Vater vollumfänglich zu. Er bestritt jedoch jegliche Beteiligung am Heroinhandel im Jahr 2011.

Fall ist für Staatsanwalt «glasklar»

Staatsanwalt Philipp Rauber erläuterte in seinem Plädoyer die Hintergründe des Falls: Das Verfahren gegen Dardan P. gehöre zu einer weitreichenden Ermittlung rund um eine kriminelle Organisation, die sowohl im Raum Olten als auch in Aarau Heroin verkaufte. Die Hintermänner, besonders «Marco», sässen in Albanien und nähmen die Bestellungen aus der Schweiz auf. Die «Läufer» würden von Leuten wie Dardan P. — den «Logistikern» — einerseits mit den Drogen, andererseits mit Mobiltelefonen, Unterkünften und Utensilien fürs Abpacken der Drogen versorgt.

2016 hat die albanische Polizei, die in diesen Ermittlungen eng mit der Schweizer Justiz zusammengearbeitet habe, den Kopf der Organisation festgenommen. Es sei erwiesen, dass «Marco» bereits 1997 in Kontakt mit Dardan P. stand. Zusammen mit «Marco» stand er damals vor Gericht, wegen des Besitzes von Heroin und des Handels mit der Droge.
Für Rauber ist der Fall «glasklar»: «Alles spricht dafür, dass Dardan P. ein Teil von ‹Marcos› Organisation war.» Seine Anhaltspunkte: In den vergangenen Jahren wurden mehrere Personen, die mit «Marco» in Verbindung standen verurteilt. So etwa ein «Läufer», der zwar Dardan P. nicht beim Namen nannte, aber Aussagen zur Identität des Drogenlieferants innerhalb der Organisation machte.

Weiter stand 2012 die Geliebte von Dardan P. vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen: Nach ihrer Verhaftung meldete sich der Beschuldigte per SMS bei «Marco» und erzählte ihm, er habe Angst, ebenfalls verhaftet zu werden. Die Textnachrichten, Chatprotokolle und Anrufe liegen dem Gericht vor, da die Polizei eine gross angelegte Überwachung möglicher Mitglieder der Heroinhandelsorganisation durchführte. Die Nachrichten seien jeweils codiert. Rauber: «Ich frage mich: Wenn der Angeklagte nicht schuldig ist, warum kommunizierte er dann verschlüsselt mit diesen Personen?» Unter anderem daran sei seine Beteiligung am Drogenhandel erkennbar.

Während für den Staatsanwalt die Beweislage eindeutig ist, sieht der Verteidiger Lücken in den Ermittlungen: «Es wird versucht, einzelne Puzzleteile zu einem grossen Ganzen zusammenzusetzen.» Dabei würde aber übersehen, dass etliche Beweise fehlten. «Wenn der Beschuldigte wirklich die Drehscheibe der Organisation gewesen sein soll, dann muss man ihm beweisen können, wo, wann und von wem er das Heroin kaufte», so der Verteidiger in seinem Plädoyer. Das sei der Polizei aber nicht gelungen. «Wenn man trotz einjähriger Überwachung die genauen Abläufe rund um den Beschuldigten nicht aufdecken konnte, muss man davon ausgehen, dass er nicht beteiligt war.»

Deshalb forderte der Verteidiger einen Freispruch. Weiter müsse Dardan P. auch beim Vorwurf der Pornografie entlastet werden. Für den Fall des Autounfalls im Mai 2014 sowie den Kokainbesitz findet er eine unbedingte Haftstrafe von fünf Monaten und eine zweijährige Bewährungsfrist angemessen. Der Staatsanwalt hingegen fordert Schuldsprüche in allen Punkten: «Aufgrund des schweren Verschuldens ist eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren auszusprechen», so Rauber. Das Urteil wird am 31. Oktober mündlich verkündet.

*Namen geändert