Ortsplanungsrevision
Wachstum im Zentrum soll Stüsslingen voranbringen

Die Behörden orientierten über die Stüsslinger Ortsplanungsrevision. Bis zum 20. November kann die Bevölkerung mitwirken.

Beat Wyttenbach
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Stüsslingen rechnet in Zukunft mit mehr Einwohnern.

Stüsslingen rechnet in Zukunft mit mehr Einwohnern.

Bruno Kissling

Der vorliegende Raumplanungsbericht zur Ortsplanungsrevision (OPR) wurde vom Büro BSB + Partner, Oensingen, erstellt. Er bezieht sich auf das Gebiet von Stüsslingen. Für das Gebiet von Rohr – mit dieser Gemeinde fusioniert Stüsslingen per 1. Januar 2021 – wird ein separater Raumplanungsbericht erarbeitet. Stüsslingen ist im Ortsplanungsprozess weiter fortgeschritten als Rohr. So hat unter anderem die kantonale Vorprüfung der OPR Stüsslingen im Gegensatz zu Rohr bereits stattgefunden.

Thomas Schneitter vom Büro BSB + Partner stellte am Donnerstag an der coronagerecht durchgeführten Info-Veranstaltung – gegen 50 Personen waren erschienen – die OPR vor; die letzte war im Jahr 2001 vom Regierungsrat verabschiedet worden. Die Gemeinde Stüsslingen hat im 2016 abgesegneten räumlichen Leitbild, welche als Hauptgrundlage für die OPR dient, zum einen die Fokussierung auf die Bevölkerungsentwicklung auf das zu schaffende Gemeindezentrum rund um
das Restaurant Kreuz festgelegt. Zum anderen geht die Gemeinde bis ins Jahr 2035 von einem Bevölkerungswachstum von 1200 bis 1300 Personen aus.

Einzelparzellen sollen bebaut werden

Eine stärkere Nachverdichtung, so Schneitter, sei insbesondere in den traditionellen Einfamilienhausquartieren nicht realistisch. Auch sei eine höhere Einwohnerdichte auf den unbebauten Parzellen bewusst nicht gewollt, da diese Werte nur mit Mehrfamilien- oder Reiheneinfamilienhäusern realisierbar seien, was in Stüsslingen insbesondere in den W2-Zonen nicht quartierverträglich sei.

Vielmehr müsse mit der Vergabe von Einzelparzellen im Baurecht die angestrebte Bevölkerungszahl erreicht werden. Gemäss ebenfalls erstellter Quartieranalyse seien ferner unbebaute Parzellen im Bereich Kreuz/Zentrum vorhanden, ebenso im «Aelpli» und in der «Gassmatt», ergänzte Gemeinderat und Planungskommissionspräsident Kilian Gerber gegenüber den Anwesenden.

Wichtig, so strich Gemeindepräsident Georges Gehriger an der Veranstaltung ferner hervor,
sei auch der Erhalt respektive Schutz von Gebäuden, die für die Gemeinde charakteristisch seien. Er hob dabei insbesondere etliche sogenannte «Dreisässenhäuser» hervor – Häuser, die bäuerlichen Ursprungs sind und aus Stall, Scheune und Wohnteil bestehen – «bei denen die Gemeinde zwecks Renovation und Umgestaltung mitreden will». Gänzlich unter Schutz gestellt wird die Pfarrkirche St. Peter und Paul, und ebenfalls im Verzeichnis der geschützten Objekte tauchen die Friedhofskirche, die alte Mühle sowie zwei Wegkreuze und ein Brunnen auf.

Obstbäume und Wildtiere schützen

In der anschliessenden Diskussionsrunde gab nebst den Fruchtfolgeflächen und der Abgrenzung zwischen Ausnützungs- und Überbauungsziffer im überarbeiteten Baureglement die neu eingeführte «Hofstattzone» zu reden, mit der die Hochstamm-Obstbäume im Ortsbild geschützt werden sollen, sowie die Wildtierschutzzone, die einem kantonal bedeutsamen Wildtier-Korridor zwischen Stüsslingen und Erlinsbach SO gerecht werden will und die für die entsprechenden Landwirte Einschränkungen bei der Bewirtschaftung vorsieht.

Mitwirkungsverfahren läuft bis zum 20. November

Am Schluss der Veranstaltung wies der Gemeindepräsident auf das öffentliche Mitwirkungsverfahren hin, das noch bis zum 20. November 2020 dauert. Ferner hat die Bevölkerung die Möglichkeit, an Sprechstunden ihre Anliegen einzubringen sowie während der regulären Öffnungszeiten sämtliche Pläne einzusehen.

Die öffentliche Auflage ist für Frühling 2021 vorgesehen. Läuft alles nach Plan, soll die Überweisung an den Regierungsrat zur Genehmigung im Herbst 2021 erfolgen. «Wir hoffen auf möglichst wenig Einsprachen», so Gehriger abschliessend.