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Solothurn
Niederamt
Der Fall, wo ein Drogengeschäft 2017 zu einem Überfall in Lostorf führte, steht nun vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen.
Der Ursprung liegt in einem Kilo Marihuana. Tarik M.* hatte das «Gras» am Bahnhof Olten scheints von einem Afrikaner gepostet, für 5'000 Franken. Er sei «chli trurig» gewesen wegen der Scheidung, versucht er dem Amtsgericht den Kauf zu erklären, habe dann aber schnell gemerkt, dass das Marihuanarauchen nicht sein Ding sei. Also habe er den Stoff Berat O.*, dessen Sohn Cinar* er in einer Oltner Bar kennen gelernt hatte, verkauft, für 6'000 Franken.
Der Käufer war überhaupt nicht zufrieden mit dem «Gras». Es habe wie Heu geschmeckt, «man konnte es nicht rauchen», gibt er zu Protokoll. Also habe er von M. das Geld zurückverlangt. Der kann zur Qualität des Stoffs nichts sagen, angeblich, weil er sich nicht auskennt mit der Materie und von dem «Heu» nur ein paarmal probiert haben will.
Zur Nacht vom 9. zum 10. Mai 2017 gehen die Erinnerungen völlig auseinander. Tarik M.s Version geht so: Nach einem arbeitsreichen Tag sei er um 22 Uhr müde zu Bett gegangen. Nicht viel später hätten ihn drei Personen aus dem Bett, die Treppe hinunter und in die Küche geprügelt. Man habe ihm ins Gesicht und in die Rippen geschlagen. «Ich war voll am Schlafen und hatte keine Chance, null, null, null», beteuert M.
Er habe Berat O. und seinen Sohn Cinar erkannt und eine unbekannte Drittperson, «ein robuster grosser Mann mit langen Haaren und Käppi», fit und stark «wie ein Kickboxprofi, der wusste, wohin man schlagen muss», erzählt M., mit 195 Zentimetern Körpergrösse und sportlich-schlanker Statur selber eine durchaus imposante Erscheinung, der vorsitzenden Richterin Raphaela Schumacher. Berat O. und der «Kickboxprofi» hätten ihn geschlagen, während Cinar das Haus nach Geld, dem Grund ihres Überfalls, abgesucht habe.
Doch Geld war nicht zu holen, also hätten die Räuber die Bankkarte und den Code verlangt. Und als Berat O. nach dem Gang zum Raiffeisen-Bancomaten feststellte, dass auch auf diesem Weg kein Bargeld zu holen war, hätten sie ihn abermals geschlagen und das Haus verlassen, nicht ohne ihm mit dem Tod zu drohen, sollte er die Polizei rufen. Tarik M., der blutete, Verletzungen im Gesicht aufwies und einen Rippenbruch beklagte, tat es ein paar Stunden später trotzdem. Im Wissen notabene, dass er in der Angelegenheit Opfer und Täter zugleich sein würde. M. steht denn auch vor Gericht als Privatkläger und aufgrund des Marihuanaverkaufs auch als Beschuldigter.
Berat O. dreht den Spiess um. Er sei an besagtem Abend alleine bei M. aufgekreuzt und man habe diskutiert, bis M. auf ihn losgegangen sei und Ohrfeigen ausgeteilt habe. Er habe sich dann – auf dem Rücken am Boden liegend – mit Fusstritten gewehrt. Die Bankkarte mit dem Code habe M. ihm freiwillig ausgehändigt mit den Worten «gang doch go luege, öb i Gäld ufem Konto ha».
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass Vater und Sohn sich der versuchten räuberischen Erpressung, des Hausfriedensbruchs und der Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig machten. Das Gericht, so Staatsanwältin Stefanie Humm in ihrem Plädoyer, habe einen schwierigen Fall zu beurteilen, weil wenig Beweise vorlägen. Der Einbezug der Indizien lasse in seiner Gesamtheit indes keinen anderen Schluss als den Schuldspruch zu.
Die Aussagen von Tarik M. seien glaubwürdig und von Anfang an konstant gewesen, Teile von Berat O.s Version bezeichnete Humm stattdessen mehrfach als «lebensfremd». Dass Cinar O. gar nicht am Tatort gewesen sein will, nimmt die Staatsanwältin ihm nicht ab. Sie unterstellte Vater und Sohn «brachiales Vorgehen» und «niedere egoistische Beweggründe, die sich straferhöhend auswirken müssen». Für beide beantragte sie folglich eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Cinar O. sieht sich unter Einbezug seiner drei Vorstrafen zusätzlich mit Geldstrafen konfrontiert.
Tarik M. hält die Staatsanwältin bezüglich des Anklagepunkts der Tätlichkeiten für nicht schuldig, hingegen fordert sie wegen des Marihuanageschäfts einen Schuldspruch sowie eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Franken. Tarik M.s Verteidiger Christian Werner kontert den Antrag mit einer überraschenden Theorie.
Kauf und Verkauf des Stoffs werden von seinem Mandanten nicht bestritten. Ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz läge aber nur vor, wenn der THC-Gehalt im Marihuana mehr als einem Prozent aufweise. Das hingegen sei nicht bewiesen, weshalb sein Mandant freizusprechen sei. Ein geringerer THC-Gehalt könne durchaus eine Erklärung liefern, weshalb der Stoff von Berat O. als unbrauchbar beziehungsweise unrauchbar taxiert worden sei. «Lebensfremd», sagte die Staatsanwältin mit einem Schmunzeln zu Werners Theorie.
Olivia Müller, die Verteidigerin von Cinar O., fordert einen Freispruch für ihren Mandanten, der mit der Tat gar nichts zu tun gehabt habe. Müller spricht in ihrem Plädoyer von einem «klassischen Aussage-gegen-Aussage-Fall». Ihr Mandant hatte zuvor im Zeugenstand von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch gemacht.
Ebenfalls einen Freispruch fordert Oliver Wächter für Berat O. Der Vorwurf an seinen Mandanten sei «ungeheuerlich. Und was sind die Beweise? Keine, keine, keine.» Die Geschichte von Tarik M. bezeichnet Wächter als «absurd». Zudem geht er auf den Umgang M.s mit Marihuana ein. Einerseits beteuere er, keine Ahnung im Umgang mit dem Rauschmittel zu haben und dann wieder habe er zugegeben, eine Zeitlang viel konsumiert zu haben, «zwei Joints pro Tag mit je vier bis fünf Gramm Marihuana». Das ergebe einen Verbrauch von mehr als drei Kilogramm «Gras» pro Jahr, rechnet Wächter vor, «und so jemand hat keine Ahnung von Qualität? Seine Aussagen stinken zum Himmel.»
Wortgewaltiges gibt es in den Plädoyers von allen Parteien zu hören. Oliver Wächter offenbart, dass aber auch Juristen nicht vor rhetorischen Blüten gefeit sind. Mit dem Satz «Wenn ein Drogendealer vermöbelt wird, ist das nicht schön, aber auch ein Drogendealer ist schlussendlich ein Mensch», gibt er den Anwesenden ein Rätsel auf, das für Stirnrunzeln und Schmunzeln sorgt.
Das Urteil wird am späteren Donnerstagnachmittag eröffnet.
Namen geändert