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Auf kommendes Jahr stehen für Winznau einige Neuerungen an – die Gemeinde muss sich auch von einem langjährigen Dienstleister verabschieden.
Während vieler Jahre führte der Winznauer Hans Grob die Kehrichtabfuhr in Winznau durch. Auf Ende Jahr wird er diese Aufgabe niederlegen und hat deshalb den Vertrag mit der Gemeinde Winznau gekündigt. Der Gemeinderat nahm die Kündigung mit grossem Bedauern zur Kenntnis. Die Gemeinde muss damit auf einen Dienstleister verzichten, welcher während langer Zeit immer zuverlässig eine sehr wichtige Aufgabe übernommen hat.
Auf Grund der Submissionsgesetzgebung schrieb die Umweltschutzkommission entsprechend die Dienstleistung neu aus und stellte dem Gemeinderat nach Auswertung der Offerten einen Vergabeantrag. Der Zuschlag für die Kehrichtabfuhr ab 2018 wurde der Firma Reinhold Dörfliger AG, Egerkingen erteilt. Die Gebühren für die Kehrichtmarken und der Abfuhrtag (Dienstag) bleiben ab Januar 2018 unverändert. In der Dezember-Ausgabe der Dorfzeitschrift «Räbeblatt» wird die Umweltschutzkommission über die Kehrichtabfuhr ab 2018 orientieren.
Die Werkkommission wurde vom Gemeinderat beauftragt, anlässlich der Friedhofplanung die Schaffung eines neuen Bestattungsangebotes zu prüfen. Dabei galt es zu klären, ob in Winznau – wie in gewissen anderen Gemeinden auch – künftig die Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab möglich sein soll.
Aufgrund der Abklärungen und Rückmeldung der Kommission entschied sich der Gemeinderat, im Zuge der Erweiterung des Urnenhains zusätzlich ein Gemeinschaftsgrab erstellen zu lassen. Ab 2018 können deshalb auf dem Friedhof Winznau neu Beisetzungen in einem «Gemeinschaftsgrab» mit oder ohne Beschriftung erfolgen. Da diese Grabart im aktuellen Friedhof- und Bestattungsreglement nicht enthalten und auch keine Gebühren definiert sind, musste das Reglement zwingend überarbeitet werden.
Bei der Revision des Friedhof- und Bestattungsreglements aus dem Jahre 2011 wurde der gesamte Inhalt mit Anhang überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Weiter sind die Gebühren aller Grabarten überprüft, mit umliegenden Gemeinden verglichen und teilweise angepasst worden. Die Pauschalentschädigung, welche die Einwohnergemeinde Winznau bei einem Todesfall leistet, bleibt unverändert bestehen. Das totalrevidierte Friedhof- und Bestattungsreglement wird der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 zur Genehmigung beantragt.
Der FC Winznau beantragte beim Gemeinderat, dass die Fussballplätze im Grien Winznau künftig durch Mitarbeiter der Einwohnergemeinde gemäht werden. Bislang wurde der Rasen durch den FC Winznau selbst gemäht. Der Rat hat den Antrag des FC der zuständigen Werkkommission zur Stellungnahme weitergeleitet. Die Kommission kam nach eingehender Beratung zum Schluss, dass der Werkhof Winznau nicht über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um das Rasenmähen der Fussballplätze zu übernehmen.
Auch der Gemeinderat kam einhellig zu diesem Schluss und lehnte deshalb den Antrag des FC Winznau ab. Stattdessen wird dem FC Winznau ab dem Jahr 2018 für das Rasenmähen der Fussballplätze im Grien ein Jahresbeitrag von 3500 Franken gesprochen. Die Organisation des Rasenmähens und alle damit verbundenen Arbeiten übernimmt und trägt weiterhin der FC Winznau.
Die Integrationsförderung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Die Gemeinden Obergösgen und Winznau haben zur Umsetzung des Projektes start.integration einen Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet.
Somit wird die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Obergösgen diese Aufgabe auch für Winznau übernehmen. Die Subventionen für die Übersetzer, sowie den Sockelbeitrag, welchen der Kanton der Gemeinde Winznau zuspricht, werden deshalb gemäss Zusammenarbeitsvertrag der Gemeinde Obergösgen als Entschädigung weitergereicht. Das Projekt startet im Jahr 2018.