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In den nächsten fünf Jahren sollen in Lostorf rund 13,9 Mio. Franken investiert werden. Allein in die Dreirosenhalle fliessen rund 600 000 Franken.
In Zusammenarbeit mit den Kommissionen und unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäfte aus dem Lostorfer Erschliessungsprogramm wurde der Investitionsplan für die nächsten fünf Jahre zusammengestellt. Im Moment sind in den kommenden fünf Jahren Investitionen von 13,891 Mio. Franken, ohne Spezialfinanzierungen, geplant.
Die Planungsarbeiten für das neue Werkgebäude (Feuerwehr, Bauamt, Entsorgung) werden ab dem Jahre 2019 wieder aufgenommen. Die Projektierungsphase der Hauptstrasse Nord, inklusive Lostorferbach (Hochwasserschutz) ist bis Ende 2017 abgeschlossen. Die Ausführung ist in den Jahren 2019 bis 2021 vorgesehen. Der Zustand der Mahrenstrasse ist schlecht, weshalb der Ausbau bald in Angriff genommen werden soll. Die Sanierung der Rebenfeldstrasse ist frühestens auf 2023 geplant.
Für das Beleuchtungssystem in der Dreirosenhalle können keine Ersatzteile mehr bestellt werden. Elektroheizungen werden ab 2020 nicht mehr bewilligt, respektive verboten. In der Dreirosenhalle wird deshalb ein Ersatz vorgesehen. Die Konzession des Grundwasserpumpwerkes in Obergösgen läuft im Jahr 2028/2029 aus. Wegen den Schutzzonen kann dort kein neues Wasserpumpwerk errichtet werden. Ein Neubau ist deshalb erforderlich.
Neu im Investitionsprogramm aufgenommen wurden der Ersatz der Beleuchtung der Dreirosenhalle (200 000 Franken), Beleuchtung Schulhaus 1912 und 1995 (320 000 Franken), Fassadensanierung Schulhaus 1912 (140 000 Franken), Ersatz sanitäre Anlagen Dreirosenhalle (160 000 Franken), Ersatz Holzschnitzelheizung Schulhaus 1995 (492 000 Franken) und Elektroheizung Dreirosenhalle (240 000 Franken). Sämtliche Investitionen benötigen noch die Zustimmung des Gemeinderates und des Souveräns.
Dem Gemeinderat wurde das Begehren unterbreitet, das seit 1923 im Grundbuch eingetragene Fusswegrecht an der Alten Badstrasse zugunsten der Einwohnergemeinde zu löschen. Der Antrag wurde damit begründet, dass der damalige Wanderweg nun eine andere Linienführung hat, das Wegrecht unmittelbar an der Haustüre des Wohnungseigentümers vorbei führe und er sich dadurch unwohl fühle, weil bei einer unmittelbaren Bedrohung keine Handlungsmöglichkeit bestehe. Der private Weg sei deshalb der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich zu machen. Es sei auch schon vorgekommen, dass sich Passanten durch die freilaufenden Hunde bedrängt fühlten und sogar mit Fusstritten oder Pfefferspray gegen die Hunde vorgingen.
Der Gemeinderat hat das Begehren geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung: Die betreffende Gegend ist eine sehr schöne Landschaft, die trotz fehlendem Wanderweg der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein sollte. Es wird als wichtig erachtet, dass die öffentlichen Gewässer für jedermann zugänglich sind. Eine Löschung des Fusswegrechtes würde eine Beschneidung der Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner darstellen. Aus vorerwähnten Gründen hat der Gemeinderat das Gesuch um Löschung des Fusswegrechtes einstimmig abgelehnt.